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Arbeitslos nach Altersteilzeit

von Halabaloooza06.11.2008 | 09:32
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, nach meinem Rechtsverständnis müsste es möglich sein, nach vollendeter Altersteilzeit nochmals Arbeitslosengeld beziehen zu können. Meine Frage(n) hierzu: 1. ist meine Annahme richtig? 2. wie lange hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld (Voraussetzungen für Bezug liegen m.E. vor)? 3. wirkt sich ein möglicher Arbeitslosengeldbezug positiv auf die Rentenhöhe aus? 4. ab wann wäre Rente wg. Arbeitslosigkeit möglich (falls Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind) 5. ist es aus Ihrer Sicht ratsam, zuerst in Altersteilzeit zu gehen und sich dann arbeitslos zu melden? Besten Dank für Ihre Bemühungen! Ich bin weiblich, geboren am 02.03.1950

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Frage des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wäre die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) der richtige Ansprechpartner.

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die sich in der Regel rentensteigernd auswirken.

Soweit Sie am 1.1.2004 nicht arbeitslos waren oder bereits Altersteilzeit vereinbart haben, können Sie diese Altersrente frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde sich auf 7,2 % belaufen. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres könnten Sie die Altersrente für Frauen beantragen. Der Abschlag hierfür würde 18 % betragen.

Ebenfalls frühestmöglich mit der Vollendung des 60. Lebensjahres wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Soweit zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, kann diese Rente mit einem Abschlag von 10,8 % gezahlt werden.

1 Antworten

Bäram 06.11.2008 | 10:24
Punkt 1 + 2 mit der Agentur für Arbeit abgklären zu 3. durch den späteren Rentenbeginn haben sie geringere Rentenabzüge; sofern tatsächlich Arbeitslosengeld gezahlt wird, würden wieder Rentenbeiträge zufließen, die Rentensteigernd sind. Wäre also ein "doppelter" Steigerungseffekt. zu 3. sofern Sie bereits die Voraussetzungen für die Altersteilzeitalterrente erfüllt haben, sind nicht unbedingt die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit notwendig. Ausserdem kann auch die Altersrente für Frauen genutzt werden. Bei der Frauenaltersrente wäre ein Rentenbeginn zwischen 60 und 65 möglich. Bei den Altersrenten wegen Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit (wenn keine Vertrauensschutzgründe vorliegen) erst ab dem 63. Lebensjahr. zu Punkt 5: dies ergibt sich letztendlich aus der Antwort von der Agentur für Arbeit --> arbeitslos melden während einer Beschäftigung (nichts anderes ist eine ATZ-Beschäftigung) wird wohl nicht möglich sein, da Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und etwaige Jobangebote nachgehen sollen.
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