Für die Frage des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wäre die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) der richtige Ansprechpartner.
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die sich in der Regel rentensteigernd auswirken.
Soweit Sie am 1.1.2004 nicht arbeitslos waren oder bereits Altersteilzeit vereinbart haben, können Sie diese Altersrente frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde sich auf 7,2 % belaufen. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres könnten Sie die Altersrente für Frauen beantragen. Der Abschlag hierfür würde 18 % betragen.
Ebenfalls frühestmöglich mit der Vollendung des 60. Lebensjahres wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Soweit zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, kann diese Rente mit einem Abschlag von 10,8 % gezahlt werden.