Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslos nach Altersteilzeit?

von oller17.11.2011 | 21:35
2270 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann es Absprachen zwischen Unternehmen und der AfA geben,das nach Beendigung der Altersteilzeit der Arbeitnehmer nicht in Arbeitslosigkeit gehen kann? Mir ist es so ergangen und wie ich heute erfahren habe, ist diese Regelung wohl ganz üblich, in meiner Region. Also zu mir. 2003 gab es eine Umstrukturierung im Konzern,meine Firma wurde ausgegliedert und uns wurde mitgeteilt ,sie mit Abfindung kündigen können, siegehen in Vohrruhestand mit Abfindung oder sie bleiben im neuen Unternehem mit endsprechen Änderungen Ich habe die Vohrruhestandsregelung, Blockzeitmodell , genommen und bin mit 58 , für 3 jahre in die Freistellungsphase gegangen. Beziehe seit Juni Altersrente mit 14% Abzüge. Hier im Forum habe ich gelesen, das ich nach der Altersteilzeit in Abeitslosigkeit hätte gehen können. Darauf habe im Personalbüro meiner ehemaligen Firma vorgesprochen,mir wurde mitgeteilt ,die Firma hat mit der AfA abgseprochen ,das es für betreffende Angehörige keine Arbeitslosigkeitregelung gibt. Ihrgentetwas muß wohl hier stimmen,denn ich wurde vom Personalbüro informiert unbedingt 1/4 Jahr vor Rentenbeginn den Antrag auf Altersrente zustellen,auch bei der ANTRAGSTELLUNG Rentenstelle,hat niemand nach der Arbeitslosenregelung gefragt. Kann es Absprachen Arbeitgeber mit der AfA geben. Mfg Oller

4 Antworten

Schadeam 17.11.2011 | 22:10
Ja was erwarten Sie denn? Dass jemand nach ATZ in Rente geht ist eigentlich der ursprüngliche Zweck dieser Regelung und der Normalfall. So gesehen ist ganz klar, dass der AG Sie darauf hinweist rechtzeitig den Rentenantrag zu stellen und auch der Rentenberater hat keinen Anlass bei Ende der ATZ daran zu zweifeln, dass der Bürger in Rente will. Sie haben den Vertrag schließlich in diesem Sinne auch unterschrieben. Dass es alternativ möglich gewesen wäre statt in Rente zu gehen sich arbeitslos zu melden und wieder einen Job zu suchen ist zwar richtig, soweit geht die Beratungspflicht der DRV m.E. nicht. Ob Sie alternativ glücklich geworden wären, wenn das ALG aus dem (halben) ATZ Lohn berechnet worden wäre und das Arbeitsamt Ihnen eine Sperrzeit von 3 Monaten verhängt hätte, weil Sie durch den ATZ Vertrag Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben, steht ohnehin außerhalb des Themengebietes dieses Forums. Und auch Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitsamt bleiben in diesem Forum außen vor und sind nicht zu kommentieren.
18%-rentner nach atzam 17.11.2011 | 21:54
das wird in ihrem atz-vertrag so festgelegt sein, der sogar tarifvertraglich abgesegnet sein dürfte und somit verbindlich ist. was rechtlich bzw. gesetzlich möglich ist steht hier außer frage. gruß f.
DarkKnight RVam 18.11.2011 | 07:28
Hallo oller, es wird keine Vorschrift geben, die es untersagt, dass man sich nach der ATZ arbeitslos melden kann. Es ist aber schwer zu prüfen, was die günstigere Alternative ist. Dazu verweise ich auf die Ausführungen von Schade.
olleram 18.11.2011 | 16:48
Hallo,möchte nur danke für die gegebenen Antworten sagen. Das die Rentenstelle nicht beratent wirkt ist mir bekannt.Wenn man sich aber bei der Antragstellung über die Höhe der zu erwartenden Rente unterhält hätte eine Info wohl nicht geschadet. Aber mein Gewissen lies mir keine Ruhe,denn war der Schritt vor 8 jahren richtig. Einst wollte ich damals vermeiden, in die Altersarmut zu rutschen, was jedoch durch die neuen staatlichen Regelungen eingetroffen ist.Will nicht jammern,da es noch viele Menschen gibt ,denen es schlechter ergeht. Mit 16 jahren in der Fabrik eine Lehre begonnen, dann nach 42 jahren harter Arbeit geht man dann mit 770 Euro (ostrente) in den Ruhestand. ES ist nun mal alles gelaufen . Mfg Oller
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026