Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitslos nach ATZ

von J. Wolf04.02.2014 | 10:24
1860 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, melde mich nochmal zu diesem Thema. Wenn ich nach ATZ 2 Monate arbeitslos bin, um dann das neue Gesetz zu beanspruchen, kann ich mich auch bei meiner Frau mit krankenversichern? Sie ist in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Ist keine Rentenfrage, vielleicht bekomme ich Antwort. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2014 | 12:30

Hallo J.Wolf,

ist in der Tat keine Rentenfrage, daher kann ich nur an die zuständigen Stellen verweisen.

Bitte klären Sie bei der Arbeitsagentur ob diese nach ATZ überhaupt AloGeld zahlt

und

bitte klären Sie bei Ihrer Krankenversicherung wie Sie in der Zeit krankenversichert sein können (ich denke wenn die Arbeitsagentur AloGeld werden Sie weiterhin darüber selbst krankenversichert sein; wenn kein AloGeld gezahlt wird wäre zu klären ob eine Familienversicherung möglich ist)

13 Antworten

Xam 04.02.2014 | 10:34
Falls Sie die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen, können Sie bei Ihrer Ehefrau familienversichert werden. Auch wenn Ihre Frau bei einer anderen Krankenkasse versichert ist.
=//=am 04.02.2014 | 13:50
ATZ-Verträge wurden in der Regel so abgeschlossen, dass ein nahtloser Übergang in die Altersrente gewährleistet ist. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob Sie von der AfA überhaupt ALG I bekommen, weil Sie im Hinblick auf die neue Gesetzesregelung die Altersrente später als vereinbart in Anspruch nehmen wollen. Bevor Sie da einen Riesenfehler machen (2 Monate ohne Altersrente und evtl. ohne ALG), erkundigen Sie sich vorher bei der AfA. Es ist auch ein Rechenbeispiel: z.B. mtl. AR = 1000 EUR Verzicht für 2 Monate = 2000 EUR Ob sich dies rechnet, wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben, ist fraglich. Falls Sie für 2 Monate ALG I beziehen können, wäre es schon "erträglicher".
empörtam 04.02.2014 | 18:18
thema vor 5 jahren bei mir durch. und die 18% abschlag sind ok, habe vorher gerechnet.
J. Wolfam 04.02.2014 | 18:35
Warum soll ich nach über 48 Arbeitsj. noch Abschlag hinnehmen. Wenn Ihre Rente so hoch ist das Sie mit 18% Abschlag leben können ist für Sie ja alles gut. Mich würde das immer ärgern, da andere jetzt bei 45 J. u 63 J. ab Juli keinen Abschlag mehr haben. Abschlag vermeiden bedeutet für mich jedes Jahr einen schönen Urlaub.
empörtam 04.02.2014 | 18:55
ich kenn die phantomschmerzen. das mit den urlauben relativiert sich.
J. Wolfam 04.02.2014 | 22:23
Wer weniger trinkt ist klar im Vorteil.
W*lfgangam 04.02.2014 | 23:31
Hallo J. Wolf, ich verstehe Ihren 'Groll' nicht. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen vor Jahren ATZ zu den damals geltenden Bedingungen diese Regelung des früheren Beschäftigungsende angeboten - mit seitens der DRV abgesichertem Rentenbeginn und nicht veränderbarem günstigerem Abschlag. Sie waren/sind damit vor einem weiter späterem Rentenbeginn/höheren Abschlägen verschont geblieben und haben ein paar Jahre mehr Freizeit gehabt. Jeder Berater - sofern Sie sich damals informiert haben - wird Ihnen gesagt haben 'Vorsicht, da gehen noch viele Jahre ins Land, was zu Veränderungen bei der Rente führen kann!' In Erkenntnis der alten ATZ-Verträge/früheren so genannten Vorruhestandverträge (Auflösungsvertrag/ALO/plötzliche Nichtbewertung von Alo-Zeiten) und dann nicht mehr üppige Bewertung von Ausbildungszeiten können alte Vorruheständler ein langes Lied von 'Rentenkürzungen' zur ursprünglichen Prognose bei Antritt der ATZ und Renteneintritt singen. Wenn man seinem Berater zugehört hat, weiß man das - nichts anderes hat @empört gesagt und sich entsprechend darauf - vorher - eingerichtet, ihm reichte das, auch mit etwas weniger, als er erwartet hat ...das ist das ganze Geheimnis, es kann weniger werden und ich komme da mit wunderbar aus. Wenn das Bewusstsein dafür da ist, unterschreibe ich den ATZ-Vertrag, sonst ... Gruß w.
J. Wolfam 05.02.2014 | 10:43
Ja Wolfang, Sie haben ja recht was Sie hier schreiben. Ich sehe das alles etwas anders, habe Termin bei meinem Experten vor Ort. Das wird ja so das der Schwerbeh. schlechter gestellt ist als der nicht Schwerbeh. der mit 63 ohne Abschlag geht. Ich kenne hier 4 Gemeindearbeiter die nach ATZ u 7,2% Abschlag in Rente gehen, natürlich jetzt mit einem dicken Hals. Keiner konnte wissen das so ein neues Gesetz kommt. Mein Nachbar hat seine Reha abgesagt, wollte von 40 auf 50% kommen. Ihm bringt Schwerbeh. nichts mehr, kommt auf 63J. u 45 J. Beitrag.
GroKoam 05.02.2014 | 13:34
Wo ist denn der Schwerbehinderte schlechter gestellt, der kann doch genauso mit 63 in Rente wie jeder andere auch.
J. Wolfam 05.02.2014 | 14:23
Schlechter gestellt nicht, aber viele brauchen keine Schwerbeh. mehr da es keinen Vorteil mehr bringt. Es bringt nur etwas für Leute die es sich leisten können mit Abschlag in Rente zu gehen.
W*lfgangam 05.02.2014 | 21:47
Ja Wolfang, Sie haben ja recht was Sie hier schreiben. Ich sehe das alles etwas anders, habe Termin bei meinem Experten vor Ort. Das wird ja so das der Schwerbeh. schlechter gestellt ist als der nicht Schwerbeh. der mit 63 ohne Abschlag geht. Ich kenne hier 4 Gemeindearbeiter die nach ATZ u 7,2% Abschlag in Rente gehen, natürlich jetzt mit einem dicken Hals. Keiner konnte wissen das so ein neues Gesetz kommt. Mein Nachbar hat seine Reha abgesagt, wollte von 40 auf 50% kommen. Ihm bringt Schwerbeh. nichts mehr, kommt auf 63J. u 45 J. Beitrag.
Wo ist denn der Schwerbehinderte schlechter gestellt, der kann doch genauso mit 63 in Rente wie jeder andere auch.
Hallo Groko, die Altersgrenze für die ungekürzte Rente an Schwerbehinderte beginnt für Jahrgang '52 ab 63 an zu klettern. Allein schon Jahrgang 53/Schwerbehindert hat einen ungekürzten Rentenbeginn erst ab 63 + 7, mit 45 Jahren ist diesem Versicherten der Schwerbehindertenausweis schnurz (erwartete Neuregelung Jg '52 ab 63 kein Abschlag, Jg '53 mit 63 + 2, ff.). Von Vertrauensschutzregelungen mal abgesehen (ATZ vor 2007 vereinbart, am 01.01.2007 bereits schwerbehindert und vor 1955 geboren), wo es bei 63 für Schwerbehinderte ohne Abschlag bei der 'normalen' Altersrente bleibt. Ganz alte Vertrauensschutzregelungen erspare ich mir hier. Sie finden das alles zu kompliziert? Ich auch, aber ich kanns erklären ;-) an J. Wolf: der Schwerbehinderte wird nicht schlechter gestellt, dazu gibt es kein Veränderung - er hat leider nur nicht die wirtschaftlich vernünftige Chance (bei Arbeitsverhältnis in ATZ), die Neuregelungen für die ungekürzte Rente bei 45 Jahren mitzunehmen - das (wie oben schon dargestellt) bereits besprochen wurde. Und nebenbei, es hätte sich in Anbetracht der Finanz-/Wirtschaftskrise alles deutlich verschlechtern können, als zu Beginn der ATZ - dann wäre diese ATZ-Beschäftigten die lachenden Dritten. Wenn Politik hier allerdings Verbesserungen für ALLE versprochen haben sollte -> ab nach Berlin zur Demo ...27 Teilnehmer, wovon 13 an Herzschwäche unterm Brandenburger Tor erfroren sind ;-) Gruß w.
Sternsucheram 06.02.2014 | 08:05
Es ist grds. möglich, nach der ATZ in die Arbeitslosigkeit zu gehen, Problem nur: es wird eine Sperrfrist auferlegt, i.d.R. 3 Monate. D.h. man könnte zwar den Rentenbeginn nach hinten verschieben, um z.b. in den Genuss der neuen Regelung zu kommen, wird aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Krankenversichert ist man aber trotzdem. Wenn die 7,2% Rentenabschlag wegfallen, dann kann man auch mal für 1-2 Monate auf die Rente verzichten, rechnet sich meist nach 12-24 Monaten. Ist ein Rechenbeispiel! In jedem Fall ist das Gespräch mit der Arbeitsagentur und mit der Krankenkasse zu suchen, nur die können in den jeweiligen Bereichen verlässliche Auskünfte machen
J. Wolfam 06.02.2014 | 16:42
Danke allen, selbst wenn ich 2 mon. nichts bekomme, möchte ich keinen abschlag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026