Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo J.Wolf,
ist in der Tat keine Rentenfrage, daher kann ich nur an die zuständigen Stellen verweisen.
Bitte klären Sie bei der Arbeitsagentur ob diese nach ATZ überhaupt AloGeld zahlt
und
bitte klären Sie bei Ihrer Krankenversicherung wie Sie in der Zeit krankenversichert sein können (ich denke wenn die Arbeitsagentur AloGeld werden Sie weiterhin darüber selbst krankenversichert sein; wenn kein AloGeld gezahlt wird wäre zu klären ob eine Familienversicherung möglich ist)
Hallo Groko, die Altersgrenze für die ungekürzte Rente an Schwerbehinderte beginnt für Jahrgang '52 ab 63 an zu klettern. Allein schon Jahrgang 53/Schwerbehindert hat einen ungekürzten Rentenbeginn erst ab 63 + 7, mit 45 Jahren ist diesem Versicherten der Schwerbehindertenausweis schnurz (erwartete Neuregelung Jg '52 ab 63 kein Abschlag, Jg '53 mit 63 + 2, ff.). Von Vertrauensschutzregelungen mal abgesehen (ATZ vor 2007 vereinbart, am 01.01.2007 bereits schwerbehindert und vor 1955 geboren), wo es bei 63 für Schwerbehinderte ohne Abschlag bei der 'normalen' Altersrente bleibt. Ganz alte Vertrauensschutzregelungen erspare ich mir hier. Sie finden das alles zu kompliziert? Ich auch, aber ich kanns erklären ;-) an J. Wolf: der Schwerbehinderte wird nicht schlechter gestellt, dazu gibt es kein Veränderung - er hat leider nur nicht die wirtschaftlich vernünftige Chance (bei Arbeitsverhältnis in ATZ), die Neuregelungen für die ungekürzte Rente bei 45 Jahren mitzunehmen - das (wie oben schon dargestellt) bereits besprochen wurde. Und nebenbei, es hätte sich in Anbetracht der Finanz-/Wirtschaftskrise alles deutlich verschlechtern können, als zu Beginn der ATZ - dann wäre diese ATZ-Beschäftigten die lachenden Dritten. Wenn Politik hier allerdings Verbesserungen für ALLE versprochen haben sollte -> ab nach Berlin zur Demo ...27 Teilnehmer, wovon 13 an Herzschwäche unterm Brandenburger Tor erfroren sind ;-) Gruß w.Ja Wolfang, Sie haben ja recht was Sie hier schreiben. Ich sehe das alles etwas anders, habe Termin bei meinem Experten vor Ort. Das wird ja so das der Schwerbeh. schlechter gestellt ist als der nicht Schwerbeh. der mit 63 ohne Abschlag geht. Ich kenne hier 4 Gemeindearbeiter die nach ATZ u 7,2% Abschlag in Rente gehen, natürlich jetzt mit einem dicken Hals. Keiner konnte wissen das so ein neues Gesetz kommt. Mein Nachbar hat seine Reha abgesagt, wollte von 40 auf 50% kommen. Ihm bringt Schwerbeh. nichts mehr, kommt auf 63J. u 45 J. Beitrag.Wo ist denn der Schwerbehinderte schlechter gestellt, der kann doch genauso mit 63 in Rente wie jeder andere auch.
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