Ich bin im Jahre 1952 geboren und habe einen ATZ Vertrag vor dem Stichtag 1.1.2007 mit meinem Arbeitgeber vereinbart. ATZ Ende ist der 30.04.2014.
Ebenfalls bin ich wegen einer Krebserkrankung Schwerbehindert GdB 80, wird alle 5 Jahre überprüft.
Für beides habe ich einen Vertrauensschutz in den Rentenunterlagen eingetragen.
Nun meine Fragen:
1) Wie verhält es sich mit dem Vertrauensschutz
wenn ich nach der ATZ Zeit mich beim Arbeitsamt arbeitslos melde ? Bleibt der Termin mit 63 Jahren (aufgrund der GdB 80 ) bestehen oder geht er auf die Regelzeit 65J 6 M (63J 6M)zurück ?
2)Was ist für die 2 Jahre früher in Rente gehen maßgebend?
Schwerbehinderung ( GdB >50 ) bei der Rentenantragstellung oder beim Rentenbeginn ?
3) Die Überprüfung des GdB findet alle 5 Jahre statt. Die nächste ist laut schreiben im Jan 2015 vorgesehen. Der bestehende Ausweis ist aber bis Juni 2015 gültig.
Welches Datum ist maßgebend, da auch in diesen Zeitraum die Rentenantragstellung bei mir fällt?
Es währe schön wenn mir einer Antworten geben könnte.