Hallo Hans-Heinrich,
Sie haben vor dem 1.1.2007 eine ATZ-Vereinbarung geschlossen und waren am 1.1.2007 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Damit besteht für Sie dahingehend Vertrauensschutz, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen keiner weitergehenden Anhebung unterliegt. Soweit bei Ihnen zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vorliegt, können Sie diese Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt wird dabei, dass Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben.