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Experten-Antwort

Arbeitslos nach erwerbsminderubgsrente

von Sindyk2812.08.2018 | 13:27
418 Ansichten
10 Antworten

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Hallo. Ich beziehe zur Zeit Erwerbsminderungsrente. Davor war ich Selbstständig. Bin also direkt von der Selbstständigkeit in die Rente und musste neinen kleinen Laden schliessen. Wenn ich nach 3 Jahren Befristung keine Erwerbsminderubgsrente mehr beziehe....habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kennt sich jemand aus? Lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.08.2018 | 11:49

Hallo User Sindyk28,

wie die User Ihnen mitgeteilt haben, ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Falls Ihnen die Rente nicht weitergewährt wird, können Sie sich arbeitslos und arbeitssuchend melden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird nicht bestehen. Wahrscheinlich kommt eher Arbeitslosengeld II in Frage.

9 Antworten

KSCam 12.08.2018 | 13:37
Diese Frage würde ich als Betroffener bei der Agentur für Arbeit und nicht bei der DRV stellen. Die Arbeitsämter entscheiden wer ALG bekommt.
Jogiam 12.08.2018 | 13:35
Hast du denn während der Selbständigkeit eingezahlt ?
Sindyk28am 12.08.2018 | 13:37
Nein.
Sindyk28am 12.08.2018 | 13:39
Nein hab ich nicht
Sindyk28am 12.08.2018 | 13:41
Ja das mach ich dann natürlich auch. Aber kann ja sein hier kennt sich jemand aus
GerdaKam 12.08.2018 | 13:45
Wann wurden denn zum letzten mal Beiträge an die AfA entrichtet ?
Sindyk28am 12.08.2018 | 13:50
Bis Februar 2014. Dann bin ich in die Selbständigkeit und seit 2017 bis 2020 bekomme EMR
AfAam 12.08.2018 | 18:23
Auf ALG 1 hast keinen Anspruch. Du kannst dich gerne aber arbeitsuchend melden. Weitere wichtige Informationen erhältst du von der AfA .
Sindyk28am 12.08.2018 | 19:44
Bis Februar 2014. Dann bin ich in die Selbständigkeit und seit 2017 bis 2020 bekomme EMR
Auf ALG 1 hast keinen Anspruch. Du kannst dich gerne aber arbeitsuchend melden. Weitere wichtige Informationen erhältst du von der AfA .
Ja das dachte ich mir auch schon. DANKE
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