Hallo.
Ich beziehe zur Zeit Erwerbsminderungsrente. Davor war ich Selbstständig. Bin also direkt von der Selbstständigkeit in die Rente und musste neinen kleinen Laden schliessen.
Wenn ich nach 3 Jahren Befristung keine Erwerbsminderubgsrente mehr beziehe....habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kennt sich jemand aus?
Lg
Hast du denn während der Selbständigkeit eingezahlt ?
Diese Frage würde ich als Betroffener bei der Agentur für Arbeit und nicht bei der DRV stellen.
Die Arbeitsämter entscheiden wer ALG bekommt.
Nein.
Nein hab ich nicht
Die Arbeitsämter entscheiden wer ALG bekommt.
Ja das mach ich dann natürlich auch. Aber kann ja sein hier kennt sich jemand aus
Wann wurden denn zum letzten mal Beiträge an die AfA entrichtet ?
Bis Februar 2014. Dann bin ich in die Selbständigkeit und seit 2017 bis 2020 bekomme EMR
Auf ALG 1 hast keinen Anspruch. Du kannst dich gerne aber arbeitsuchend melden. Weitere wichtige Informationen erhältst du von der AfA .
Auf ALG 1 hast keinen Anspruch. Du kannst dich gerne aber arbeitsuchend melden. Weitere wichtige Informationen erhältst du von der AfA .
Ja das dachte ich mir auch schon. DANKE
Hallo User Sindyk28,
wie die User Ihnen mitgeteilt haben, ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Falls Ihnen die Rente nicht weitergewährt wird, können Sie sich arbeitslos und arbeitssuchend melden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird nicht bestehen. Wahrscheinlich kommt eher Arbeitslosengeld II in Frage.