Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit werden nur anerkannt, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung dadurch unterbrochen würde, wobei z. B. ein Studium als Überbrückungstatbestand wirkt. Somit könnte, wenn an den Zivildienst (ist eine versicherungspflichtige Zeit) nahtlos das Studium anschloss und daran wiederum nahtlos die Arbeitslos-Meldung, eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit entstehen. Diese kann sich in der Rentenberechnung positiv auswirken.
Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe, welche durch eine Lücke zwischen Studium und Beschäftigung evtl. entstünden, sind hinreichend nur in einem persönlichen Beratungsgespräch zu klären, bei welchem der betreffende Versicherungsverlauf vorliegt.