Ich bin seit Okt. 06 krank 6 Wochen Reha ,danach als krank entlassen.Bin 37 Jahre in Pflegeberufen als Krankenpflegehelferin.Krankenkasse will mich zur Arbeitsagentur schicken und dann in Rente mit Rentenabschlag. BfA rät mir zu einem Rentenantrag.Kann ich nach einem Ablehnungsbescheid dann noch den Vorschlag von der Krankenkasse in Anspruch nehmen?
Hallo,
die Frage ist im Forum nur schwer zu beantworten.
Hat Sie die Krankenkasse zum Antrag auf med.Reha schriftlich aufgefordert?
Ist im Reha-Verfahren Erwerbsminderung festgestellt, haben Sie keine Möglichkeit den Formblattantrag auf Erwerbsminderungsrente abzulehnen.Rät Ihnen die DRV Bund zum Rentenantrag wird wohl in Ihrem Fall eine sogenannte Umdeutung(Reha in EMR vorliegen).Das kann Ihnen ein Berater der DRV erläutern.Suchen Sie doch ein Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Wäre der Sachverhalt so w.o.beschrieben haben Sie keine Wahlmöglichkeit zwischen Arbeitslosmeldung und EMR.
Ist eine Umdeutung nicht angezeigt,können Sie sich natürlich bei der AfA arbeitssuchend melden.Der Arbeitgeber müßte Ihnen dann aber gekündigt haben und Sie müssen der Agentur für Arbeit zur Vermittlung von Arbeit zur Verfügung stehen.
mfG
Da es entscheidend von Ihrem persönlichen Werdegang und derzeitigen Lebenssituation abhängt, ob der Bezug von Arbeitslosengeld günstiger wäre als der Bezug von Rente bzw. ob dahingehend überhaupt eine Wahl besteht, möchte ich Ihnen anraten sich bei der Auskunft- und Beratungsstelle dementsprechend informieren zu lassen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass Sie auch bei Ablehnung Ihrer Rente durch die Deutsche Rentenversicherung Bund jederzeit - sowohl bei der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse oder anderen Sozialleistungsträgern - weitere Anträge stellen können. Eine Entscheidung erfolgt dann durch die jeweils zuständige Behörde. Es kann auch ratsam sein, den Antrag bei der Agentur für Arbeit und den Rentenantrag gleichzeitig zu stellen, um eine durchgehende finanzielle Versorgung zu sichern.
Ihre Erwerbsbiographie lässt den Schluss zu, dass Sie evtl. bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt waren. Sollte dieses der Fall sein, kalkulieren Sie auch mögliche Betriebsrentenansprüche (zum Bsp. Gegenüber der VBL - siehe www.vbl.de ) mit ein. Öffentliche Zusatzversicherungskassen versichern auch das Risiko der Erwerbsminderung.