Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können als sogenannte Anrechnungszeiten anerkannt werden. Vorteil dabei ist, dass ggf. weiterhin der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten wird. Auch bei der erforderlichen Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte zählen solche Zeiten dann mit. Allerdings werden diese Zeiten im Rahmen der Rentenberechnung nicht bewertet, d.h. sie erhöhen Ihre Rente nicht mehr.