..bekomme kein ALG2, da mein Mann Einkommen hat, ich (55) bin ausgesteuert, EM-Antrag läuft.
1. Die AfA verlangt pro Woche 2 Nachweise zu Bewerbungen. Kann man diese Nachweise auch der DRV vorlegen?
2. Muss man sich auch wenn man krank ist, um einen Arbeitsplatz kümmern? (um die Anrechnungszeiten bei der DRV zu behalten)
3. Werden die Anrechnungszeiten bei Arbeitslosmeldung nach hinten unbegrenzt verlängert, in meinem Fall auf ca 11 Jahre?
nette Grüße
Nette
Generell sollten Sie dieses komplexe Thema in einem persönlichen Gespräch klären.
zu 1) natürlich können Sie auch Ihre ernsthaften Bemühungen um einen Arbeitsplatz gegenüber der DRV nachweisen, die dann prüfen muss, ob und wielange Sie sich um Arbeit bemüht haben.
Wenn Sie sich aber Arbeit erhoffen, sollte die Bemühung über die Agentur laufen....die DRV kann Ihnen ja nicht wirklich helfen, sie kann lediglich feststellen ob und dass Sie sich regelmäßig beworben haben (und macht mit großem bürokratischen Aufwand die Arbeit, die eigentlich der Agentur zukommt - da kommt sicher Freude bei jedem Sachbearbeiter auf)).
zu 2: solange Sie krank sind müssten Sie sich krank schriben lassen und nach Gesundung wieder arbeitssuchend weitermelden......wobei man natürlich auch während fast jeder Krankheit Bewerbungen schreiben kann...so gesehen wäre es viel einfacher sich "einfach durchgehend bei der Agentur zu melden und deren Bedingungen zu akzeptieren".
zu 3: es gibt keine Höchstdauer der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Wenn der Zustand 10 Jahre andauert, schreiben Sie halt in dieser Zeit rund 1000 Bewerbungen, ob Sie dies gegenüber der Agentur oder der DRV gegenüber nachweisen müssen, ist Nebensache.
PS: die Zeit der Alo ohne Leistung wird nicht bewertet, ob sich das ganze "Gedöhs" also wirklich lohnt, steht in den Sternen.
Da schließt sich der Kreis, dafür benötige ich wieder die persönliche Beratung.
Generell sollten Sie dieses komplexe Thema in einem persönlichen Gespräch klären.
zu 1) natürlich können Sie auch Ihre ernsthaften Bemühungen um einen Arbeitsplatz gegenüber der DRV nachweisen, die dann prüfen muss, ob und wielange Sie sich um Arbeit bemüht haben.
Wenn Sie sich aber Arbeit erhoffen, sollte die Bemühung über die Agentur laufen....die DRV kann Ihnen ja nicht wirklich helfen, sie kann lediglich feststellen ob und dass Sie sich regelmäßig beworben haben (und macht mit großem bürokratischen Aufwand die Arbeit, die eigentlich der Agentur zukommt - da kommt sicher Freude bei jedem Sachbearbeiter auf)).
zu 2: solange Sie krank sind müssten Sie sich krank schriben lassen und nach Gesundung wieder arbeitssuchend weitermelden......wobei man natürlich auch während fast jeder Krankheit Bewerbungen schreiben kann...so gesehen wäre es viel einfacher sich "einfach durchgehend bei der Agentur zu melden und deren Bedingungen zu akzeptieren".
zu 3: es gibt keine Höchstdauer der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Wenn der Zustand 10 Jahre andauert, schreiben Sie halt in dieser Zeit rund 1000 Bewerbungen, ob Sie dies gegenüber der Agentur oder der DRV gegenüber nachweisen müssen, ist Nebensache.
PS: die Zeit der Alo ohne Leistung wird nicht bewertet, ob sich das ganze "Gedöhs" also wirklich lohnt, steht in den Sternen.
Da schließt sich der Kreis, dafür benötige ich wieder die persönliche Beratung.
PS: die Zeit der Alo ohne Leistung wird nicht bewertet, ob sich das ganze "Gedöhs" also wirklich lohnt, steht in den Sternen.
Da schließt sich der Kreis, dafür benötige ich wieder die persönliche Beratung.
hierzu habe ich hier im forum von einem Experten gelesen:
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind dann Anrechnungszeiten, wenn Sie unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließen. Der Bezug von Arbeitslosengeld dient hier als sogenannter Überbrückungstatbestand. Anrechnungszeiten verlängern den 5 Jahreszeitraum nach hinten. Damit sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
... danke , KSC... werde wohl mal zur DRV gehen bez. Beratung. Ich war schon da, aber damals konnte mir die SB auch nur eine "schwammige" Auskunft geben.
nette Grüß
Nette
Einen Grund, warum man Arebeistlos gemeldet bleiben sollte, haben sie selbst schon, mit Bezug auf die Expertenaussage,genannt.
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Lassen Sie mich einen weiteren nicht unerheblichen anfügen.
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Auch wenn keine eigene Bewertung dieser Zeit erfolgt, ist es nicht unerheblich, ob man sich weiterhin bei der Ag.f.A meldet oder nicht.
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Meldet man sich nicht, ist der gesamte Zeitraum bis Rentenbeginn eine Versicherungslücke.
Unterstelle ich hier einen Zeitraum von 10 Jahren, wie angegeben, hat das Rentenminderungen zur Folge, die sehr erheblich sein können.
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Sie sind dann erheblich, wenn ich im Versicherungsverlauf viele Anrechnungszeiten habe, egal ob beitragsfrei oder beitragsgemindert.
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Melde ich mich aber weiterhin über die gesamte Zeit, werden alle Monate als Anrechnungszeit "beitragsfrei" eingeordnet, die zu einem besseren Gesamtleistungswert führen, mit dem die anderen zu bewertenden Sachverhalte bewertet werden.
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Kann da nur zur Meldung bei der AgfA anraten.
1. Für die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit gibt es keine zeitliche Begrenzung.
2. Für die Arbeitslosmeldung und das Ausstellen der Nachweise ist die Agentur für Arbeit zuständig. In "Einzelfällen", wenn keine Nachweise von der Agentur für Abeit vorgelegt werden können, sind Nachweise der DRV vorzulegen.
3.Grundsätzlich sollte keine Lücke im Erwerbsleben entstehen. Entweder sind Zeiten der Arbeitslosigkeit oder der Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen (Nachweise müssen vorliegen).