Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslos ohne Leistungsbezug - Anrechnungszeit / Bringt das was?

von Anja10.05.2007 | 14:45
7223 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! ich habe nach Babypause wg. Umzug der Familie meinen alten Job nicht mehr angetreten. Am neuen Ort gibts nichts für mich, daher bekam ich jetzt 12 Monate lang ALG1. ALG2 bekomme ich nicht, weil das Familieneinkommen auch so reicht. Bin jetzt eben zuhause bei den Kindern. Jetzt kam ein Brief von der Arbeitsagentur, dass ich nicht mehr als arbeitslos (ohne Leistungsbezug) geführt werde, weil ich seit 3 Monaten mein Gesuch nicht erneuert habe. Die AA schreibt aber auch, dass für mich bis letzte Woche "Anrechnungszeiten" bei der Rentenversicherung gemeldet wurden. Was bedeuten diese Anrechungszeiten, bringt das irgendwas? Soll ich mich wieder arbeitslos (ohne Leistungsbezug) melden? Stellenanzeigen kann ich ja auch ohne Arbeitsamt durchschauen! Danke für jeden Hinweis, Grüße Anja

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Möchten Sie z.B. eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, müssen Sie eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Bei ihrer Berechnung zählen auch Anrechnungszeiten mit. Ich empfehle Ihnen daher, sich weiterhin bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden.

11 Antworten

---am 10.05.2007 | 15:42
Melden Sie sich auf jeden Fall weiter arbeitslos. Was genau Anrechnungszeiten sind, können Sie im Lexikon, s. linke Spalte der Homepage, sehr gut nachlesen. Ansonsten nochmal eine Frage stellen.
Mellyam 10.05.2007 | 18:29
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich Ihnen auch nur raten sich wieder arbeitslos zu melden. Wenn Sie krank werden haben Sie keinen Rentenanspruch, wenn Sie in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre nachweisen können. Als Arbeitslose ohne Leistungsbezug gelten diese Zeiten als Anrechnungszeiten. Ich stecke zur Zeit in einer katastrophalen Situation, da ich darauf verzichtet habe, mich arbeitslos zu melden. Sorgen Sie dafür, dass es Ihnen nicht so geht wie mir. Schöne Grüße PS Schlimme Dinge können einen auch selbst treffen. So lange es nicht so ist, denkt man immer es trifft nur die anderen. LG
luzam 11.05.2007 | 12:59
Ich weiß nicht ob die Antwort von Michael mir gilt. Ich bin jedenfalls nicht geringfügig tätig, habe auch keine Kinder. Im Ausland lebend gehe ich keinerlei ArbeitsTätigkeit nach. Kann ich mich beim Arbeitsamt z.b. schriftlich melden damit mir diese Anrechnungszeiten anerkannt werden oder geht das nur wenn man alle 3 Monate persönlich vorspricht ? Wäre ja ungerecht gegenüber im Ausland lebenden Deutsche. Gruß luz
Michael1971am 11.05.2007 | 12:45
Sofern Sie nicht mehr als geringfügig selbständig tätig sind, sind Sie über die Berücksichtigungszeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres Ihres Kindes genauso abgesichert, wie durch nicht bewertete Anrechnungszeiten. Bis zum Ende der Berücksichtigungszeiten können Sie sich eine Meldung beim Arbeitsamt also tatsächlich sparen.
luzam 11.05.2007 | 12:18
Besteht auch die Möglichkeit sich bei der Agentur für diese zeiten zu melden wenn man sich gar nicht in Deutschland aufhält ?
Michael1971am 11.05.2007 | 13:07
Antwort gilt für Anja
Anjaam 11.05.2007 | 13:05
Vielen Dank für die Antworten !! Ich werde noch klären, inwieweit durch die Kindererziehung nun wirklich schon Berücksichtigungs- oder Anrechnungszeiten bestehen, und mich dann ggf. wieder formell arbeitslos melden. @luz: Wenn ich in mein Schreiben der Arbeitsagentur sehe, kann ich Ihnen kaum Hoffnung machen, dass Ihnen diese Zeiten gutgeschrieben werden. Es heisst dort, dass man auch für "arbeitslos ohne Leistungsbezug" der Vermittlung zur Verfügung stehen muss, erreichbar sein muss, Eigenbemühungen zeigen etc. Wird evtl. schwer, das aus dem Ausland nachzuweisen. Danke noch mal an alle ! Grüße Anja
TCKam 11.05.2007 | 14:01
Hallo Michael, deine Antwort ist nicht ganz korrekt. Positive Auswirkungen können sich bei der Vergleichsbewertung -§ 73 SGB VI- ergeben. Deshalb gilt: Eine Arbeitlosenmeldung (neben Kinderberücksichtigungszeiten) schadet nichts; obs tatsächlich was bringt kann letztendlich erst im bei der Rentengewährung festgestellt werden. rentefallist aber eine andere
Michael1971am 14.05.2007 | 14:32
Hallo, erwischt! da war ich wohl etwas oberflächlich:-)
lotscheram 19.05.2007 | 12:40
Hallo TCK, . nach meiner Kenntnis der Sachlage ergibt sich keine positivere Auswirkung. . Bei der Vergleichsbewertung werden ausschließliche beitragsvolle Monate herangezogen, wozu Monate ohne Leistungsbezug nicht zählen. . Auch bei der Grundbewertung sind sie nicht mit enthalten. . Einzig bei der Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes spielen diese Monate eine Rolle. Hier werden beitragsfreie Monate (auch die ohne Leistungsbezug wegen (Schulzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit) herausgerechnet aber nur, wenn diese Monate nicht gleichzeitig Berücksichtigungszeiten sind. . Da im vorliegenden Fall eine Überlagerung von Sachverhalten vorliegt würde, wenn Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgte, dies keine Wirkung haben, da diese Monate weder bei der Grundbewertung noch der Vergleichsbewertung wirken. . Für die Berechnung beider Sachverhalte sind die Monate wegen der Kinderberücksichtigunszeitmit enthalten. . Jusermeinung
Pitam 27.11.2007 | 11:17
Hallo alle zusammen, ich bin seit dem 8.10.07 arbeitsunfähig krank geschrieben, also über 6-Wochen. Nun hat mir die AfA die Beebdigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zugeschickt. Normalerweise würde ich jetzt Krankengeld von der KK bekommen. Ich bin aber über meine Frau familienversichert, erhalte also nichts. Was soll ichmachen, Widerspruch habe ich sofort eingelegt! Kann mir jemand helfen? Gruß Pit
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026