Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Möchten Sie z.B. eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, müssen Sie eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Bei ihrer Berechnung zählen auch Anrechnungszeiten mit. Ich empfehle Ihnen daher, sich weiterhin bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden.