Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

arbeitslos ohne leistungsbezug gemeldet

von Waltraud11.07.2007 | 18:40
1788 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrtes Expertenteam, zur Zeit bin ich noch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und daher auch noch rentenversichert. Frage: welche Auswirkungen bzw. Folgen hat es auf meine spätere Rente, wenn ich mich nicht weiter arbeitslos melde, weil ich dem Arbeitsmarkt aus familiären Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen kann? (Betreuung meines Enkels, da meine Tochter alleinerziehend) Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Waltraud,

eventuell ist der Versicherungsschutz für die Rente wegen Erwerbsminderung durch die nicht vorhandene Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit gefährdet, da dadurch Lücken in Ihrem Versicherungskonto entstehen. Es ist auf jeden Fall anzuraten, das Sie sich, auch wenn kein Leistungsbezug besteht, weiterhin dort regelmäßig melden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe kostenfrei zur Verfügung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Waltraud,

durch die fehlende Meldung bei der Agentur für Arbeit könnte der Erwerbsminderungsschutz gefährdet sein. Eine andere Möglichkeit wäre, dass wenn das Enkelkind in Ihrem Haushalt amtlich gemeldet ist wäre es denkbar, dass Sie Kinderberücksichtigungszeiten geltend machen können. Dies wäre allerdings nur dann möglich, wenn das Kind noch keine 10 Jahre alt ist. Durch Anerkennung der Kinderberücksichtigungszeiten wäre der Erwerbsminderungsschutz auch gewährleistet. Kinderberücksichtigungszeiten sind beitragfreie Zeiten, die z.B. die Anwartschaft auf eine spätere Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten, aber sie wirken sich nicht rentensteigernd aus. Bei der Beantragung der Kinderberücksichtigungszeit sollten Meldebescheinigungen des Einwohnermeldeamtes von Ihnen und dem Enkelkind vorgelegt werden.

Lassen Sie sich bitte diesbezüglich in einer unserer Beratungsstellen informieren.

3 Antworten

lotscheram 11.07.2007 | 19:19
Hallo Waltraud, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet zu sein bedeutet noch nicht, auch rentenversichert zu sein. Wenn ich von der Agentur keine Geldleistung erhalte weil beispielsweise der Ehepartner Einkommen hat oder der Leistungsbezugszeitraum bereits ausgeschöpft ist, bin ich auch nicht rentenversichert. Aussage zu Auswirkungen: Fall 1 Sie haben selbst noch einen Leistungsanspruch, wollen ihn aber wegen der Betreuung des Enkels nicht mehr in Anspruch nehmen. Diesen Sachverhalt würde ich der Agentur so auch mitteilen und die Arbeitslosigkeit ruhen lassen. Wenn die Agentur darauf eingeht, können Sie dann ja die restliche Zeit später dann noch in Anspruch nehmen. Auswirkung auf die Rente zu Fall 1: a) Die Monate der Betreuung stellen in Ihrem Verdicherungsverlauf eine Lücke dar, die im Extremfall dazu führen können, dass für eine bestimmte Rentenart die Anspruchsvoraussetzungen dadurch nicht erfüllt werden. b) In jedem Fall aber führen sie zur Verringerung eines zu ermittelnden Gesamtleistungswertes, mit dem Zeiten schulischer und beruflicher Ausbildung noch bewertet werden wobei die Auswirkung um so größer ist, je mehr solcher Zeiten zu bewerten sind. Fall 2 Es besteht Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Auswirkung auf die Rente im Fall 2. Sie Darlegung zu Fall 1 unter a) und b).
waltraudam 12.07.2007 | 15:36
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde mich ja schon gerne weitermelden, aber macht das Sinn, wenn ich dem Arbeitsmarkt aus familiären Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen und in den nächsten Jahren keinen Job annnehmen kann wegen Betreuung meines Enkels? Meine Tochter ist alleinerziehend und ist deshalb auf meine Unterstützung angewiesen, weil sie wieder arbeiten gehen muss! Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im voraus Mit freundlichen Grüßen Waltraud
Waltraudam 14.07.2007 | 11:25
Hallo Experte, nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube, Sie haben mir sehr geholfen. Werde es auf jeden Fall versuchen und mich an die nächste Beratungsstelle wenden. Würde das dann bedeuten, dass ich mich beim Arbeitsamt abmelden könnte oder würde ich da weitergeführt werden wie bisher auch? Danke nochmal im voraus für eine Antwort. Viele Grüße Waltraud
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026