Hallo Waltraud,
bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet zu sein bedeutet noch nicht, auch rentenversichert zu sein.
Wenn ich von der Agentur keine Geldleistung erhalte weil beispielsweise der Ehepartner Einkommen hat oder der Leistungsbezugszeitraum bereits ausgeschöpft ist, bin ich auch nicht rentenversichert.
Aussage zu Auswirkungen:
Fall 1
Sie haben selbst noch einen Leistungsanspruch, wollen ihn aber wegen der Betreuung des Enkels nicht mehr in Anspruch nehmen. Diesen Sachverhalt würde ich der Agentur so auch mitteilen und die Arbeitslosigkeit ruhen lassen.
Wenn die Agentur darauf eingeht, können Sie dann ja die restliche Zeit später dann noch in Anspruch nehmen.
Auswirkung auf die Rente zu Fall 1:
a) Die Monate der Betreuung stellen in Ihrem Verdicherungsverlauf eine Lücke dar, die im Extremfall dazu führen können, dass für eine bestimmte Rentenart die Anspruchsvoraussetzungen dadurch nicht erfüllt werden.
b) In jedem Fall aber führen sie zur Verringerung eines zu ermittelnden Gesamtleistungswertes, mit dem Zeiten schulischer und beruflicher Ausbildung noch bewertet werden wobei die Auswirkung um so größer ist, je mehr solcher Zeiten zu bewerten sind.
Fall 2
Es besteht Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Auswirkung auf die Rente im Fall 2.
Sie Darlegung zu Fall 1 unter a) und b).