Ich habe bis zum 31.12.2008 Hartz4 bekommen. Ab Januar 2009 erhalte ich Übergangsgeld+Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) von der DRV.
Jetzt möchte ich aber weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben, da diese Zeiten ja für die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente gelten.
Wie stelle ich das an? Meldet mich die DRV arbeitslos oder muß ich da etwas machen? Muß ich zur Arbeitsagentur? Oder gelten die Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld und/oder Erwerbsminderungsrente auch als Wartezeit?
Danke für jede hilfreiche Antwort.
Gruß
21.01.2009, 08:28
von
Brille
Hallo Loner,
der Bezug einer EM-Rente ist gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 SGB VI 'Anrechnungszeit' - somit zählen diese Monate auch zur Wartezeit '35 Jahre'.
Welcher Jahrgang sind Sie und haben Sie schon die Feststellung eines Grades der Behinderung beantragt?
21.01.2009, 09:49
Experten-Antwort
Die Zeit des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente (Rentenbeginn nach 31.12.2003) sind bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres als Anrechnungszeit anzuerkennen. Diese Zeiten sind auch auf die 35jährige Wartezeit anrechenbar.
21.01.2009, 12:44
von
Loner
Hallo.
Ich bin Jahrgang 1975. Meine volle Erwerbsminderungsrente erhalte ich seit 2008. Mein Grad der Behinderung ist momentan 40. Aber ich will das irgendwann nochmal überprüfen lassen vom Vorsorgungsamt, da ich an einer schweren psychischen Krankheit leide. Ich denke ein GDB von 50 wird mindestens dabei herauskommen. Ich möchte irgendwann schon früher in Altersrente gehen, deswegen interessiert mich das wegen den Anrechnungszeiten.
Gruß
26.01.2009, 11:26
von
Ingrid Leopold
Ich habe keinen Leistungsanspruch (ALG I u. ALG II). Welche Förderung zur Arbeitsaufnahme bzw. -vermittlung kann ich von der ARGE erhalten. -Anspruch nach SGB III Eingliederungsmaßnahmen SGB II § 10 Beseitigung Hilfebedürftigkeit; §16 Eingliederung SGB III § 46 berufliche Eingliederung
26.01.2009, 13:44
Experten-Antwort
Hallo Ingrid Leopold,
sorry, aber im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung können und dürfen wir leider keine Fragen zum Recht der Arbeitsförderung beantworten. Mir bleibt daher nur, Sie an Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. ARGE zu verweisen.