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Arbeitslos ohne Leistungsbezug

von Max16.09.2018 | 17:21
150 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Experten, nach einem schweren Unfall 2017 und schlechter Genesung werde ich wohl bald EM-REnte beantragen müssen. Mir stellt sich jetzt die Frage, was mit den 2 Monaten Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist (Ich habe gekündigt ohne eine neue Stelle zu haben). - Ist das einfach eine Lücke? - Werden diese - ähnlich der Zurechnungszeit - mit einem Durchschnittswert belegt? - Werden diese mit einem festen Wert belegt? Wenn ja, wie hoch? - Fallen die Monate komplett aus der Berechnung heraus? Danke im voraus für die Info. Viele Grüße Max P: Ich weiß, dass die 2 Monate auch nicht den riesen Effekt haben; es interessiert mich halt. Danke!

5 Antworten

DRVam 16.09.2018 | 18:03
Hier finden Sie unter Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit die Antworten auf Ihre Fragen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2…
Maxam 16.09.2018 | 18:21
Hallo DRV, Danke erst mal. Sehr viel schlauer bin ich jetzt allerdings noch nicht. Die Option "Lücke" kommt wohl nicht zum Tragen, aber wie erfolgt denn nun die Bewertung? In dem von Ihnen angegebenen Link steht zur Bewertung nur z.B. - "Haben Sie hingegen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, werden auch keine Beiträge für Sie gezahlt. Solche Zeiten sind dann gegebenenfalls Anrechnungszeiten ohne Bewertung, die aber dennoch die Rentenhöhe indirekt beeinflussen können. " oder - "Auch ohne Bewertung -zum Beispiel für Arbeitslosigkeitszeiten- ohne Leistungsbezug können diese Zeiten Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden." Viele Grüße Max
DRVam 16.09.2018 | 19:50
Zitat von Max anzeigenausblenden
Hier finden Sie unter Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit die Antworten auf Ihre Fragen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Hallo DRV, Danke erst mal. Sehr viel schlauer bin ich jetzt allerdings noch nicht. Die Option "Lücke" kommt wohl nicht zum Tragen, aber wie erfolgt denn nun die Bewertung? In dem von Ihnen angegebenen Link steht zur Bewertung nur z.B. - "Haben Sie hingegen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, werden auch keine Beiträge für Sie gezahlt. Solche Zeiten sind dann gegebenenfalls Anrechnungszeiten ohne Bewertung, die aber dennoch die Rentenhöhe indirekt beeinflussen können. " oder - "Auch ohne Bewertung -zum Beispiel für Arbeitslosigkeitszeiten- ohne Leistungsbezug können diese Zeiten Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden." Viele Grüße Max
Der genannte Artikel beantwortet selbstverständlich Ihre Fragen. Selber erhöhen Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug die Rentenhöhe nicht, sie können aber indirekt andere Anrechnungszeiten, z.B. wegen Krankheit im Rahmen der Grsamtleistungsbewertung erhöhen. Weiterhin zählen Sie zur Wartezeit von 35 Jahren und können einen EM-Anspruch erhalten.
LSam 16.09.2018 | 20:16
Monate wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug werden ab 01-2001 nicht mehr selbst mit Entgeltpunkten bewertet. . Gleichwohl unterscheiden sie sich von einer Versicherungslücke. . Monate als Versicherungslücke bleiben bei der Ermittlung des Gesamtleistungswertes in der Summe Monate belegungsfähiger Gesamtzeitraum enthalten, verringern insoweit den zu ermittelnden Durchschnitt aus (Summe Entgeltpunkte:Summe Monate). . Monate Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, auch die wegen Krankheit oder Schulbesuch ohne Leistungsbezug, werden aus der Summe Monate belegungsfähiger Gesamtzueitraum rausgerechnet, wodurch sich der Durchschnitt aus der Grund- und oder Vergleichsbewertung, erhöht, fließen so in den Gesamtleistungswert mit ein. . Da mit dem "Gesamtleistungswert" zu berücksichtigende beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in voller höhe oder begrenzt zu bewerten sind, tragen alle Monate ohne Leistungsbezug indirekt zur Rentenerhöhung bei.
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