Evtl. kann Ihre Frau mit den Anrechnungszeiten den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten oder auch die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren für eine Altersrente ab dem 63. Lbj. erfüllen. Ob dies der Fall ist, läßt sich nur bei einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung klären.
Sie sollte die Meldung zunächst aber weiter beibehalten, auch wenn die Agentur für Arbeit jetzt Forderungen (z. B. das Schreiben von Bewerbungen, Teilnahme an Fortbildungskursen usw.) verlangt.