Der für Sie frühestmögliche Rentenbeginn wäre nach der Frauenaltersrente zu bestimmen – demnach das 60. Lebensjahr (also 2010, genau Angaben zum Geburtsmonat geben Sie nicht an). Haben Sie nach dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt, kann diese Rente ab dem 60. Lebensjahr mit 18 % Abschlag bezogen werden. Für jeden Kalendermonat der freiwillig verspäteten Inanspruchnahme verringert sich dieser um 0,3 % - was aber bei anstehenden ALG II Bedürftigkeit wenig attraktiv erscheinen dürfte.....
Gleiches gilt für die rein theoret. Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte ab 62 (insoweit genießen Sie mit Ihrer Situation Vertrauensschutz).
Was Ihre Angaben zur Bezugsdauer von ALG I angeht, so handelt es sich hierbei wohl um einen individ. Sonderregelung (vgl. § 127 II SGB III) – worüber aber verbindlich die Agentur für Arbeit entscheiden sollte und nicht dieses Forum.
Wenn es aber individ. so sein sollte, dass Sie ab 02/2007 26 Monate ALG I beziehen, so endet diese dann mit Ablauf des Monats 03/2009 – demnach theoret. ab 04/2009 Anspruch auf ALG II. Wie weit Sie dann vom frühestmöglichen Rentenbeginn (wohl 10/2009) entfernt sind, hängt vom Geburtsdatum ab.
Die sogen. 58er Regelung können Sie noch beanspruchen, wenn Sie als dann Arbeitslose vor dem 01.01.2008 58 Jahre alt geworden sind – was „schwierig werden dürfte, wenn Sie erst nach Januar 1950 geboren sind.....
Wie die Agentur für Arbeit bzw. ArGe über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II entscheidet, sollte und kann vorab nicht in einem Forum der gesetzlichen RV geklärt werden.
MfG
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