Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten? Regelmäßige Meldung ist erfolgt, wegen dem Partnereinkommen bestand kein Anspruch auf Hartz IV
09.02.2010, 12:54
von
?
09.02.2010, 12:59
von
?
Entschuldigung, habe mich oben verschrieben
09.02.2010, 13:02
Experten-Antwort
09.02.2010, 13:12
von
?
Danke, also zählt nur ein Arbeitsverhältnis bzw Minijob mit Aufstockung?
09.02.2010, 13:24
von
?
Danke
Krankheit und Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug auch?
09.02.2010, 13:58
von
Angel
meine Situation ist ähnlich..
ohne Leistungsbezug und aber Minijob.
Unter den 155euro, kann man trotzdem einen verzicht auf die Beitragsfreiheit beim arbeitgeber angeben.
Er ist glaube ich doch dazuverpflichtet?
09.02.2010, 14:07
Experten-Antwort
09.02.2010, 14:18
von
Angel
danke