Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1952 geborene Versicherte auf Antrag, wenn sie
- mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben
- bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren
- innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt haben und
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Sollten bei Ihnen alle diese Voraussetzungen vorliegen, so wäre (unter Zugrundelegung der von Ihnen angegebenen Daten) der frühstmöglichste Rentenbeginn für Sie der 01.07.2009 mit einem Abschlag von 11,4%. Für jeden Monat, den Sie später in Rente gehen, verringert sich der Abschlag um 0,3%.
Abschlagsfrei könnten Sie diese Rente zum 01.09.2012 in Anspruch nehmen.
Den Antrag auf Ihre Rente sollten Sie ca. 2-3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn stellen.