Hallo,
ich bin 62 Jahre und kann meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen.
Zu meinen beitragspflichtigen 45 Jahren fehlen mir aber noch 14 Monate.
Frage:
Kann ich in den 14 Monaten Arbeitslosengeld beziehen und gleichzeitig einen sozial pflichtigen Nebenjob mit 450,€ annehmen ?
Wenn ja, wird mir dieser sozial pflichtige Nebenjob auf meine erforderlichen 45 Jahre angerechnet?
Damit ich dann abschlagsfrei in Rente gehen kann?
Danke für die Antworten
Helmut