Der von Peter vorgeschlagene Link beantwortet Ihre Fragen sehr gut verständlich.
Eine Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht selbstverständlich auch für ältere Arbeitslose, die bereits das Rentenalter erreicht haben. Erst wenn das Arbeitslosengeld I ausgeschöpft ist und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beantragt bzw. bezogen wird, wird das JobCenter die Beantragung einer möglichen Rente verlangen.