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Experten-Antwort

Arbeitslos vor Erreichen der Rentne mit Abschlag

von Sabine11.05.2021 | 08:31
92 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, am 1.3.2024 könnte ich die Rente mit Abschlag in Anspruch nehmen. Aus familiären Gründen würde ich sehr gerne früher mit der Arbeit aufhören. Jetzt habe ich den Tipp bekommen einfach zu kündigen. Nach einer Sperrfrist würde ich dann bis zum 1.3.2024 Arbeitslosengeld I in Anspruch nehmen können. Was muss ich dabei beachten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.05.2021 | 09:31

Hallo Sabine,

bitte beachten Sie die Ausführungen von Fuchs.

Sofern Sie eine entsprechende Rentenauskunft zum 01.03.2024 von Ihrem Rentenversicherungsträger vorliegen haben, könnten Sie wie vorgesehen Ihre Rente beantragen. Ansonsten empfehlen wir eine telefonische Rentenberatung.

3 Antworten

Fuchsam 11.05.2021 | 09:00
Wenn Sie kündigen, erhalten Sie eine Sperre von 1/4 der Anspruchzeit auf ALG1. Sie sollten nur für Ihre Kranken- Und Pflegeversicherung während der Sperre selbst sorgen. VG Fuchs
Siehe hieram 11.05.2021 | 12:53
Eine derartige Auskunft wird Ihnen vermutlich noch nicht vorliegen, außer Sie haben diese bereits mit dem gewünschten Rentendatum selbst angefordert (Proberechnung). Wenn nicht, könnten Sie dies noch tun. Zu beachten ist dabei aber, dass dies jetzt trotzdem noch nicht 'genau' erfolgen kann, da die Beiträge der nächsten drei Jahre ja noch nicht bekannt sind. Durch den Bezug von ALGI werden diese aber auf jeden Fall niedriger sein als der Durchschnittsverdienst der letzten Jahre, da das ALGI ja auch niedriger ist. Sofern noch nicht geschehen könnten Sie aber auch schon mal eine Kontenklärung veranlassen, um evtl. Lücken rechtzeitig vor Rentenantrag zu schließen. Dies geht z.B. auch online: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
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