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Arbeitslosengeld 2 ohne Arbeitslosigkeit

von Loner21.01.2009 | 16:51
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich hab jetzt von hier schon ein paar Threads zu dem Thema gelesen. Nur gab es da widersprüchliche Aussagen. Ich bin 1975 geboren. Ich habe vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 Hartz4 bekommen. Jetzt steht in meinem Versicherungsverlauf "Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit". Ich war aber arbeitslos.Ich war auch in keiner Bedarfsgemeinschaft. Soll man das nun beanstanden bei der DRV? Hab ich irgendwelche Nachteile durch diese falsche Meldung? (Vielleicht bezüglich der Anrechnungszeiten?) Oder ist diese falsche Meldung vielleicht von Vorteil? Danke für jede hilfreiche Antwort. Gruß

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Loner,

in der Zeit des ALG II-Bezugs sind Sie versicherungspflichtig gewesen. Folglich ist die Zeit bei Ihnen als Pflichtbeitragszeit registriert. Laut Gesetz kann Ihnen für die gleiche Zeit jedoch keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit angerechnet werden. D.h., die Richtigstellung Ihres Versicherungskontos würde sich nicht auf Ihre Rentenhöhe auswirken.

Wenn Ihr Rentenanspruch jedoch nur befristet ist, könnte die Tatsache, dass Sie während des ALG II-Bezuges arbeitslos waren, wesentlich sein. Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug können nach dem Rentenbezug nur dann als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn die Zeit zwischen Ihrer letzten versicherten Beschäftigung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit lückenlos mit Überbrückungszeiten belegt ist. ALG II-Zeiten mit Arbeitslosigkeit gehören zu den Überbrückungszeiten; ALG II-Zeiten ohne Arbeitslosigkeit hingegen nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Loner,

dem Beitrag von Rosanna kann ich nur zustimmen.

5 Antworten

KSCam 21.01.2009 | 19:28
nach Ihrem letzten Schreiben sind Sie doch seit kurzem EM Rentner? Dann schreiben Sie bitte einen kurzen Brief an die DRV und stellen die Tatsache richtig. Falls sich irgendwas ändert, bekommen Sie Mitteilung, wenn nicht sind Sie jedenfalls sicher, dass alles OK ist und brauchen nicht über hätte, wenn und aber grübeln...das ist auf jeden Fall besser als online zu spekulieren-weil hier keiner konkret etwas zu Ihrem Fall sagen kann..
Loneram 21.01.2009 | 20:13
Hallo. Ich denke schon, dass man zu diesem Fall online etwas konkret sagen kann. Außerdem hat dieser von mir geschilderte Sachverhalt nichts mit meiner EM-Rente zu tun. Ich freue mich schon auf hilfreichere Antworten. Gruß
KSCam 21.01.2009 | 22:31
wieso hat es nichts mit Ihrer Rente zu tun? Wenn ein Fehler vorläge, wäre möglicherweise auch die Berechnung nicht richtig? Aber wenn andere einen besseren Rat haben als den direkten Kontakt zum RV Träger, dann soll es mir auch Recht sein.
Rosannaam 22.01.2009 | 13:12
Es gibt keine speziellen Ansprechpartner für Ihren Fall. Rufen Sie bei der zuständigen DRV in der Telefonzentrale an, schildern Sie kurz Ihr Anliegen (Berichtigung eines Versicherungsverlaufes) und Sie werden dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbunden. Sie können auch direkt persönlich bei der DRV oder einer Außenstelle vorbeigehen. Dort "werden Sie" geholfen. ;-)) Nehmen Sie dann auf jeden Fall die Nachweise über die Arbeitslosigkeit gleich mit. Dann wird das unkomplizierter, als wenn man sie erst anfordern muß. Beratungsstellen finden Sie unter dem nebenstehenden Link. MfG Rosanna.
Loneram 22.01.2009 | 12:58
Hallo. Gibt es bei der DRV spezielle Ansprechpartner (vielleicht mit Telefonnummer?) an die ich mich wegen meiner Problematik hinwenden kann oder wende ich mich allgemein an die DRV? Ich möchte das auf jeden Fall berichtigt haben. Gruß
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