ich bin seit 2 Jahren hausfrau und 57 Jahre vorher war ich voll berufstätig.Steht mir nach 2 Jahren noch mein ALG zu ? und wie wird es berechnet.
Liebe Eva,
wieso stellen Sie nicht Ihre Frage in einem Forum für Arbeitslosigkeit? Sie sind hier völlig falsch. Wir reden hier über die Rente und Altersvorsorge.
vielleicht finden Sie hier eine Antwort:
http://www.elo-forum.org/
oder
http://www.123recht.net/forum_default.asp?ccheck=1
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.
§ 147 SGB III
Berechnung des Bemessungszeitraumes des Arbeitslosengeldes :
In der Regel umfasst der Zeitraum die Arbeitstage im vergangenen Jahr vor der Arbeitslosigkeit (Bemessungsrahmen), an denen der Arbeitslose versicherungspflichtige Einkünfte hatte.
Der Bemessungsrahmen wird gemäß § 130 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB III in der Regel auf zwei ! Jahre erweitert, wenn der Bemessungszeitraum sonst weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt erfasst.
Liegt trotz Verlängerung des Bemessungsrahmens auf zwei Jahre der Bemessungszeitraum bei unter 150 Tagen, so wird ein
fiktives Arbeitsentgelt
ermittelt (§ 132 Absatz 1 SGB III).
Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen aller Bundesbürger, wobei vier Stufen - je nach Ausbildungsgrad - unterschieden werden.