Folgender Fall:
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in bescheidener Höhe.
Außerdem Erhalt von Arbeitslosengeld.
Nun Rückforderung der gezahlten Rente wegen Berücksichtigung ALG nach § 96 a (3)als Hinzuverdienst in Höhe des der Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitseinkommens.
Wie ist Teilarbeitslosengeld( wegen Erhalt der halben Rente) als Hinzuverdienst
a) bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
und
b) voller Erwerbsminderung
in den neuen Bundesländern zu berücksichtigen, wenn in den letzten 3 Jahren insgesamt 2 EP( Ost ) zu berücksichtigen sind?
14.11.2012, 20:27
von
Leo
15.11.2012, 10:24
Experten-Antwort
Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung sind in der Broschüre der Rentenversicherung ganz anschaulich dargestellt. Sie müssten in die dort erläuterten Formeln lediglich die bei Ihnen maßgeblichen zwei Entgeltpunkte einsetzen.
Auf Wunsch können Sie jedoch zusätzlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger die schriftliche Mitteilung der für Sie derzeit geltenden Hinzuverdienstgrenzen anfordern.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.11.2012, 10:24 Uhr]