Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung sind in der Broschüre der Rentenversicherung ganz anschaulich dargestellt. Sie müssten in die dort erläuterten Formeln lediglich die bei Ihnen maßgeblichen zwei Entgeltpunkte einsetzen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/49669/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
Auf Wunsch können Sie jedoch zusätzlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger die schriftliche Mitteilung der für Sie derzeit geltenden Hinzuverdienstgrenzen anfordern.