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Arbeitslosengeld aufgrund 98 km Entfernung

von Martina01.09.2009 | 12:19
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 54 Jahre, werde zum 2.mal heiraten und ca. 98 km (einfache Strecke) entfernt von meiner jetzigen Arbeitsstätte zu meinem neunen Mann ziehen. Da ich dann meine Arbeitsstelle aufgeben muss ist meine Frage, ob ich dann sofort Arbeitslosengeld aufgrund der weiten Entfernung bekomme (oder eine Sperre von 3 Monaten), da ich diese Strecke nicht jeden Tag fahren kann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

5 Antworten

Martinam 01.09.2009 | 12:25
Wie wär´s mit dem Bäcker anstatt dem Fleischer, wenn sie Fragen zu Backwaren haben??? MfG
...am 01.09.2009 | 12:33
Zumutbare Arbeitswege aus der Sicht der Agentur für Arbeit: Aus § 121 SGB III: (4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Alles weitere bitte direkt mit der Agentur für Arbeit abklären.
Penneram 01.09.2009 | 12:31
Hallo, da Ihnen vom Arbeitsamt für den Hinweg 2 Stunden und für den Heimweg 2 Stunden zugemutet werden, wird es bei Ihrer Kündigung eine kräftige Sperre geben. Aber das macht ja nichts, da Ihr neuer Ehemann Ihnen zum Unterhalt verpflichtet ist.
Falsches Forumam 01.09.2009 | 12:48
Fragen zum Arbeitlsosengeldanspruch sind natürlich nicht in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung zu klären.Zuständig für Fragen rund um Arbeitslosengeld sind die Agenturen für Arbeit.
Koulchenam 01.09.2009 | 13:55
Warum überhaupt die Arbeitsstelle aufgeben? Von der strukturschwachen Gegend, in der ich wohne, pendeln jeden Tag Tausende mindestens 100 km ins Rhein-Main-Gebiet, und ich habe das auch fünf Jahre lang gemacht. Es gibt sicher angenehmere Entfernungen zum Arbeitsplatz, aber wenn ich das mal mit den vielen Rostockern vergleiche, die täglich nach Hamburg pendeln, sind runde 100 km ein Klacks. Man hat sowieso einen besseren Stand bei Bewerbungen, wenn man sich aus einer ungekündigten Anstellung heraus bewirbt. Viele Grüße Koulchen
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