Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslosengeld für 2 Jahre

von Hans17.03.2008 | 17:46
1064 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo,meine Frage betrifft nicht direkt die Rente vielleicht weiß aber jemand Bescheid. Bis Ende April 2007 war ich im Vorruhestand,seit Mai 2007 bekomme ich Arbeitslosengeld zu erleichterten Bedienungen für 18 Monate. Frage:Kann ich nachträglich noch Arbeitslosengeld für 24 Monate beantragen um meinen Rentenabzug zu verringern?Im Mai gab es die Rente für 24 Monate noch nicht. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Absicht zur Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hat der Gesetzgeber schon Ende des letzten Jahres (22.12.2007) in den § 434r SGB III geschrieben. Die Realisierung steht aber unter dem Vorbehalt einer Regelung durch Bundesgesetz.

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag verabschiedeten "7. Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" am 15.02.2008 zugestimmt, mit dem die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für bestimmte Personenkreise rückwirkend verlängert werden soll.

Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht zum Abschluss gekommen, da das Gesetz bis heute noch nicht verkündet worden ist !

Dieses Gesetz enthält auch die Regelung, dass der Anspruch derjenigen Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld am 31.12.2007 noch nicht erschöpft war und die vor dem 01.01.2008 das 50. bzw. das 58. Lebensjahr vollendet hatten, entsprechend der neuen Regelungen des § 127 SGB III auf 15 Monate bzw. 24 Monate verlängert wird.

Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden Sie entsprechend von der Agentur für Arbeit informiert werden und einen neuen Bescheid erhalten.

3 Antworten

Schadeam 17.03.2008 | 19:45
ich gehe davon aus, dass die Agentur für Arbeit alle ALG Empfänger, die von der beschlossenen Verlängerung betroffen sind, informieren wird. Wann dies sein wird, kann Ihnen aber nur diese Behörde und nicht ein Rentenexperte sagen. Nach meiner Kenntnis, ist dieses neue Gesetz zwar von Bundestag und Rat beschlossen, ob es bereits im Gesetzblatt verkündet ist und in Kraft getreten, weiß ich nicht.
Schadeam 19.03.2008 | 07:42
nein!
Frageram 18.03.2008 | 23:55
Wie sieht das eigentlich aus, ich werde im Oktober 58 Jahre alt und unmittelbar danach arbeitslos. Gibt es die 58er Regelung noch, nach der ich keine Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz nachweisen muss?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026