Hallo,
zur Zeit herrscht unter ALG II-Empfängern große Verwirrung bezüglich einer Meldung des Erwerbslosenforums, wonach die Meldungen der ARGEN an die Rentenversicherung teilweise falsch seien.
Entweder melden die ARGEN bei ALG II-Bezug "Arbeitslosengeld II mit Arbeitslosigkeit" oder "Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit". Nur welche Meldung die ARGEN wann verwenden, ist völlig unklar. Es gibt Empfänger, die die ganze arbeitslos waren, aber trotzdem die Meldung "...ohne Arbeitslosigkeit" in ihrem Versicherungsverlauf stehen haben.
Ich kann bestätigen, dass bei beiden Meldungen die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt werden. Offensichtlich hat die Meldung "... ohne Arbeitslosigkeit" aber Auswirkungen auf etwaige Anrechnungszeiten und erfüllt die Voraussetzungen der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht.
Nun stellen sich folgende Frage:
Was hat es konkret für Auswirkungen auf den Rentenanpsruch, wenn im Versicherungsverlauf "ALG II mit Arbeitslosigkeit" bzw. "... ohne Arbeitslosigkeit" steht?
Sind die Kriterien, nach denen ein ALG II-Empfänger rentenversicherungstechnisch als "arbeitslos" gilt, irgendwo gesetzlich geregelt? Bei einem Aufstocker, der beispielsweise 40 Stunden in der Woche arbeitet, kann man problemlos nachvollziehen, dass hier die Meldung "ohne Arbeitslosigkeit" erfolgt. Wie sieht es bei einem Mini-Jobber aus? Gilt dieser als "arbeitslos"? Das muss doch irgendwo geregelt sein?
Für Ihre Auskunft danke ich vielmals im Voraus!