Sehr geehrte Damen und Herren,
nach sorgfältiger Online-Recherche und stundenlangem Lesen mannigfaltigster Beiträge bleibt für mich folgende Frage unbeantwortet:
Mit welchem Gesetzestext (bzw. Paragraphen) kann ich vor der AfA (Agentur für Arbeit) meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) untermauern?
Hintergrund ist mein bestehender ATV (Altersteilzeitvertrag), der zum 31.12.2014 ausläuft. Die abschlagfreie Rente kann ich erst zum 01.01.2017 beantragen. Demnach hänge ich quasi 2 Jahre "in der Luft", oder muss 7,2% Abzug in Kauf nehmen ab Januar 2015.
Am 26.06.2014 habe ich von der AfA die niederschmetternde Auskunft erhalten, aufgrund meines ATV bestehe kein Anspruch auf ALG I.
Nun lese ich auf diversen Seiten, dass mir SELBSTVERSTÄNDLICH ein Arbeitslosengeld zustünde, da ich ja durch langjährige (arbeitsvertragliche) Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung meinen Anspruch erwirtschaftet habe - und dies selbst dann, wenn etwas Gegenteiliges im Teilzeitvertrag vereinbart worden wäre!
Worauf basieren nun diese deutlichen (?) Aussagen?! Es muss dazu doch irgend welche Gesetzestexte geben, auf die ich mich berufen kann...!?
Quellen sind (z.B.):
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/altersteilzeit-was-kommt-danach-arbeitslosengeld-kann-besser-sein-als-rente.php
http://www.rp-online.de/leben/beruf/lieber-arbeitslosengeld-statt-fruehe-rente-aid-1.3931324
http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/455832/altersteilzeit-und-die-neue-rente-mit-63
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Dieses Thema ist zwar auch hier schon behandelt worden, doch ohne die rechtlichen Verweise, die es doch geben muss.
In Erwartung einer hilfreichen Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Matthias