Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Abbi,
für die Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung werden seitens des Rentenversicherungsträgers pauschalierte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach § 224a Sozialgesetzbuch VI gezahlt. Daher dürfte nach Ablauf einer zeitlich befristeten Rente wegen Erwerbsminderung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben sein.
Genaue Auskünfte über die Dauer eines bestehenden Anspruches erhalten Sie jedoch bei der Agentur für Arbeit.
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