ich werde ab Juli von der KK ausgesteuert und erhalte rückwirkend von Juni 2014 EM. Wie ist das, wenn die EM dann 2016 ausläuft und nicht weiter genehmigt wird. Kann ich dann den Anspruch auf ALG 1 in Anspruch nehmen ?
Die Frage stellen Sie besser bei der Agentur für Arbeit, weil von denen das ALG 1 im Ernstfall bewilligt und berechnet wird.
Im Rentenforum sind Sie da "eher falsch".
Im Rentenforum sind Sie da "eher falsch".
Das sehe ich anders. Letztendlich ist ja die Frage, ob durch Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente ein ALG 1 Anspruch besteht oder nicht. Es ist also eine Rentenfrage ...
Laut § 26 SGB III ist das der Fall, wenn vor Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Versicherungspflicht bestand oder eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde.
Hallo Abbi,
für die Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung werden seitens des Rentenversicherungsträgers pauschalierte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach § 224a Sozialgesetzbuch VI gezahlt. Daher dürfte nach Ablauf einer zeitlich befristeten Rente wegen Erwerbsminderung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben sein.
Genaue Auskünfte über die Dauer eines bestehenden Anspruches erhalten Sie jedoch bei der Agentur für Arbeit.