Sehr geehrtes Expertenteam,
da mein Krankengeld in Kürze ausläuft, werde ich mich bald bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um im Rahmen der Nahtlosigkeitsregel Arbeitslosengeld zu erhalten. Ich bin 40 und befinde mich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, werde krankheitsbedingt jedoch in den nächsten Monaten noch nicht wieder arbeiten können und mein Arzt schreibt mich weiter au. Für eine Reha fühle ich mich noch nicht fit genug und eine Erwerbsminderungsrente möchte ich aus verschiedenen Gründen nicht beantragen.
Nun meine Frage: ich habe widersprüchliche Informationen, ob mich die Arbeitsagentur "zwingen" kann, eine Erwerbsminderungsrente zu stellen, um das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld zu erhalten? Falls ja, wenn also ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente die Voraussetzung dafür ist, das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit zu erhalten, was passiert dann, falls der Antrag auf Rente abgelehnt wird? Müsste ich dann das Arbeitslosengeld zurück zahlen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Viele Grüsse,
Sabine