Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitslosengeld nach längerer Krankheit

von Mucel26.04.2010 | 10:26
3996 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag! Ich hätte eine Frage, welches Entgelt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes in folgendem, also meinem Falle, heran gezogen wird. Ich war von Juli 2007 bis Mitte Oktober 2007 arbeitslos, hatte damals einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten, somit verblieb also bei Beschäftigungsbegin ein Restanspruch von ca. 9 Monaten. Dann war ich bis Ende 2007 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde aus dieser Beschäftigung in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen, dass am 30. Juni 2009 endete. Seit dem 01. Juli 2009 bin ich also "Beschäftigungslos". Seit dem 02. Februar 2009 bin ich durchgehend Arbeitsunfähig und seit dem 16. März 2009 aus der Lohnfortzahlung heraus, beziehe also seit dem 17. März 2009 Krankengeld. Voraussichtlich werde ich dann wohl auch noch bis Ende Juni 2010 weiterhin arbeitsunfähig sein. Wenn ich mich dann zum 01. Juli 2010 arbeitslos melden müßte, welches Entgelt würde dann die Arbeitsagentur zur Berechnung des Arbeitslosengeldes heranziehen? Das die Zeit des Krankengeldbezuges nicht berücksichtigt wird, ist mir bekannt. Würden dann die letzten 12 Monate vor Ende der Lohnfortzahlung, also der 15. März 2008 bis 16. März 2009 als Bemessungsgrundlage herangezogen und das in diesen 12 Monaten erzielte Entgelt als Bemessungsgrundlage hergenommen? Falls dem nicht so sein sollte, welcher Zeitraum würde dann als Grundlage dienen und habe ich irgendwelche Nachteile, was die Höhe des ALG angeht, dadurch das ich jetzt so lange krank war?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mucel,

leider kann Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung bei Fragen zum Arbeitslosengeld nicht weiterhelfen.

3 Antworten

Falsches Forumam 26.04.2010 | 11:38
Bitte wenden Sie sich mit ihrer Frage an die Agentur für Arbeit. NUR dort kann man ihnen ihre Frage auch wirklich rechtssicher beantworten !
Jamonam 26.04.2010 | 11:44
Wenn Sie sich nach fast 1,5 ! Jahren der Arbeitsunfähigkeit bei der AfA melden, wird höchstwahrscheinlich erstmal der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit eingeschaltet und aktiv werden . Dieser wird dann prüfen , ob Sie wirklich ( und da zählt nicht die eigene Einschätzung... ) wieder Arbeitsfähig sind, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und damit überhaupt Anspruch auf ALG I haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die AfA sie auffordern einen EM-Rentenantrag zu stellen oder kein ALG I zahlen. Bei 1,5 Jahren der ununterbrochenen Krankschreibung liegt Erwerbsminderung zumindest in dem Bereich des möglichen - um es mal vorsichtig auszudrücken. Mich wundert, das ihre Krankenkasse Sie nicht schon lange zur Stellung eines Rehantrages und damit zur Prüfung ihrer Erwerbsfähigkeit aufgefordert hat.
Carmenam 26.04.2010 | 16:56
Was den Bemessungszeitraum des ALG I betrifft, so wird grundsätzlich 1 Jahr ab Antragstellung zurück gerechnet. In diesem 1 Jahr müssen 150 Tage ( 5 Monate ) Beiträge aus einem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Ist dies nicht der Fall ( wie bei Ihnen ! ) , wird dieser Zeitraum um 1 weiteres Jahr - also auf 2 Jahre verlängert. Liegt auch in diesen 2 Jahren dann kein Versicherungspflichtiges Einkommen von mind. 150 Tagen vor , wird das ALG I FIKTIV berechnet - je nach Qualifikation des Antragstellers und eingeteilt in 4 verschiedene Stufen. Die genaue Höhe dieses fiktiven ALG I kann ihnen die Agentur für Arbeit sagen ( bei der niedrigsten Stufe 4 liegt das ALG I bei ca. 800€ ) . Wenn Sie den ALG I Antrag am 1.7.10 stellen, würde der 2 Jahrszeitraum bei ihnen dann bis auf den 1.7.08 zurück gerechnet. Da Sie ja vom 1.7.08 bis 16.3. 09 noch ein versicherungspflichtiges Einkommen hatten und damit ja weit mehr als diese geforderten 150 Tage, müsste dieses Einkommen/Gehalt dann auch als Bemessungsentgeld zur Berechnung des ALG I heran gezogen werden. Bitte wenden Sie sich aber in jedem Falle persönlich und vor allem auch rechtzeitig an ihre Agentur für Arbeit , um eine korrekte und vor allem rechtssicherre Auskunft zu ihrem speziellen Einzelfall zu erhalten ! Die kann ihnen nämlich nur ihre AfA geben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026