Im Fall der rückwirkenden Bewilligung von Erwerbsminderungsrente, wird für bereits ausgezahltes Kranken- oder Arbeitslosengeld von den Leistungsträgern eine Erstattung bei der DRV geltend gemacht. Eine Erstattung erfolgt lediglich in Höhe der für den zurückliegenden Zeitraum zur Verfügung stehenden Rente. Eine Rückzahlung der ggf. entstandenen Differenz durch den Versicherten hat nicht zu erfolgen.