ich bekomme ab diesen Monat Arbeitslosengeld und muss innerhalb von 4 Wochen Rente beantragen. Vorher habe ich 1 1/2 Jahre Krankengeld erhalten. Was passiert, wenn der Rentenantrag rückwirkend bewilligt wird und das Arbeitslosengeld viel höher als die Rente ist? muss ich die volle Differenz an das Arbeitsamt zurückzahlen?
18.03.2014, 10:48
Experten-Antwort
Im Fall der rückwirkenden Bewilligung von Erwerbsminderungsrente, wird für bereits ausgezahltes Kranken- oder Arbeitslosengeld von den Leistungsträgern eine Erstattung bei der DRV geltend gemacht. Eine Erstattung erfolgt lediglich in Höhe der für den zurückliegenden Zeitraum zur Verfügung stehenden Rente. Eine Rückzahlung der ggf. entstandenen Differenz durch den Versicherten hat nicht zu erfolgen.