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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld und Formular G510

von Gaby12.03.2012 | 07:54
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4 Antworten

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Hallo, ich bekomme Arbeitslosengeld und werde in der nächsten Woche eine 6-wöchige Reha machen. Nun habe ich das Formular G510 für das Übergangsgeld ausgefüllt. Hier soll ich einen Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur beifügen, Ich habe mich bei der Arbeitsagentur rechtzeitig abgemeldet und bekomme aber keinen Auflösungs- bzw. Aufhebungsbescheid. Angeblich würde ich den erst bekommen, wenn ich zur Reha fahren. Ich möchte aber das Formular rechtzeitig versenden, denn ich bin auf das Übergangsgeld angewiesen. Könnt Ihr mir helfen, damit mir das Übergangsgeld rechtzeitig ausgezahlt bekomme? Danke Euch. LG Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

den Ausführungen des Users "Nix" wird vollinhaltlich zugestimmt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Teilnahme an der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

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3 Antworten

Nixam 12.03.2012 | 08:11
Hallo Gaby! Das Übergangsgeld für die Dauer der Reha wird Ihnen ohnehin erst nach Ende der Reha ausgezahlt/überwiesen. Deshalb eilt es nicht soooo mit dem Arbeitslosengeldbescheid. Kreuzen Sie auf dem Vordruck G510 Bogen A an, daß Sie im Arbeitslosengeldbezug sind (Rückseite) und senden Sie diesen an die DRV. Wenn Sie eine Kopie des Arbeitslosengeldbewilligungsbescheides beifügen können, haben Sie Ihrem Sachbearbeiter auch schon mit geholfen. Den Aufhebungsbescheid senden Sie dann anschließend nach der Reha, wenn er Ihnen vorliegt, an die DRV. Wie gesagt: Nachteile entstehen Ihnen durch die "verspätete" Übersendung des Aufhebungsbescheides nicht, weil das Übergangsgeld sowieso NACH DER REHA überwiesen wird. Viele Grüße Nix
Gabyam 12.03.2012 | 08:13
Danke, das hat mir schon geholfen. LG Gaby
Useram 12.03.2012 | 08:54
Der Zeitpunkt der Überweisung des ÜGs ist von DRV zu DRV unterschiedlich. Sie können auch vor der Reha mit den Formblättern G510 den Bewilligungsbescheid des AlgI übersenden, da oft die Einstellung des AlgI bei Rehabeginn bereits in Ihr Konto gemeldet wurde.
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