Nein - das ist nicht richtig.
Der derzeit maximale Anspruch auf ALG I für über 55-Jährige liegt bei 18 Monaten. Dann kann ALG II beantragt bzw. ausgezahlt werden.
ALG II Bezieher - die nach 1950 geboren sind - können indes dazu aufgefordert werden, vorzeitige Altersrente auch unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen zu beantragen/beanspruchen. Ansonsten kann und darf es zur Kürzung/Einstellung des ALG II kommen.
Im Regelfall aber wird die Rente höher sein, als das ALG II....
MfG