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Arbeitslosenmeldung nach Altersteilzeit

von Kaiser Wilhelm21.01.2008 | 16:40
2070 Ansichten
6 Antworten

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Mit 60 Jahren läuft meine Altersteilzeit ( Blockmodell - 5 Jahre ) aus. Um meinen Rentenbeginn hinauszuzögern ,möchte ich michnach meiner Altersteilzeit wieder arbeitssuchend melden. Gehrt das ? wenn ja wie lange ? bis wann muss man sich arbeitssuchend gemeldet haben.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.01.2008 | 11:31

Wenn Ihr Arbeitsvertrag über die Altersteilzeitarbeit den gesetzlichen Vorschriften (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ATG) entspricht, haben Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach Auslaufen des Altersteilzeit-Arbeitsvertrages einen Altersrentenanspruch, vermutlich einen Anspruch auf "Altersrente nach Altersteilzeitarbeit". Die dafür erforderlichen Voraussetzungen gehen durch eine sich anschließende Zeit der Arbeitslosigkeit nicht verloren, so dass Sie am Ende des Leistungsbezuges nach derzeitigem Recht die Altersrente beanspruchen können.

Wir empfehlen Ihnen trotzdem, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

Moderatoren-Antwortam 22.01.2008 | 09:56

Die Grundsätze kennen Sie offensichtlich. Bitte erörtern Sie die Frage des Zeitpunkts der Meldung mit der Agentur für Arbeit, bevor Sie sich letztendlich entscheiden, wie Ihre weitere Lebensplanung nach dem 31.12.2011 aussieht.

4 Antworten

Knut Rassmussenam 21.01.2008 | 18:33
Ja, das geht. Das Arbeitslosengeld berechnet sich aber nach den "Teilzeitgehalt", nicht nach den aufgestockten Beträgen.
kaiser Wilhelmam 22.01.2008 | 08:28
Vielen Dank für die Antwort.Das es möglich ist sich Arbeitslos zu melden habe ich schon gehört. Mich interessiert auch der Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung. Normalerweise hat die Meldung doch mit dem Zeitpunkt der Kenntnishahme der zu erwartenden Arbeitslosigkeit zu erfolgen. Ich befinde mich jetzt noch in der aktiven Phase der AT. Die passive Phase endet zum 31.12.2011. Muss ich mich schon jetzt Arbeitssuchend melden ? Wäre meines Erachtens etwas früh.
Schadeam 22.01.2008 | 09:28
das klären Sie doch bitte mit der Agentur für Arbeit - ist doch keine Rentenproblematik. Aber wahrscheinlich will dort heute noch niemand wissen, ob Sie in 4 Jahren in Rente gehen oder sich arbeitslos melden wollen- das interessiert höchstwahrscheinlich erst im Spätsommer 2011. Und vielleicht gibts bis da völlig andere Gesetze?
Kaiser Wilhelmam 22.01.2008 | 10:00
Wenn ich mich entscheiden würde nach Ende der ATZ noch 18/24 Monate ALG zu beziehen, kann ich dann mit 61,5 /bzw 62 Jahren die Rente beantragen oder muß ich dann gezwungenermassen ALG II etc bis zur Erreichung des frühestmöglichen Renteneintritts beziehen und wann wäre der ?
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