Zunächst einmal muss geprüft werden, ob die Arbeit im September rentenversicherungspflichtig ist. Es könnte auch für einen Monat eine kurzfristige versicherungsfreie Tätigkeit gewesen sein. Wenn sie pflichtig wird, wäre die anschließende Arbeitslosmeldung (auch ohne AloGeld 1) eine Anrechnungszeit und würde zu den 35 Jahren zählen. Zum zweiten bezweifele ich, ob Sie überhaupt in die Nähe der 35 Jahren kämen (was heißt lt. Schilderung seit 20 Jahren die fünf Jahre??). Lassen Sie sich konkret eine Rentenauskunft zusenden.