Ich habe gerade mit 60 eine Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragt, die im Januar 09 auch zum ersten Mal gezahlt wird.
Jetzt nach jahrelanger Arbeitslosigkeit habe ich auf einmal ein Vollzeit-Jobangebot bekommen, allerdings nur befristet auf 12 Monate (ab April 09). Danach wäre ich wohl wieder arbeitslos.
Kann ich drei Monate Rente beziehen, dann ein Jahr arbeiten und anschließend wieder Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen? Was ist mit den Abschlägen (habe jetzt 18 %)?
Gilt mein Vertrauensschutz dann auch im nächsten Jahr noch?
Danke!