Hallo Karl-Heinz,
eine bestehende Altersrente könnten Sie nicht weiter erhalten, wenn Sie soviel verdienen würden, das Sie jede verfügbare Hinzuverdienstgrenze (diese Beträge stehen im Rentenbescheid und sind Bruttobeträge) überschreiten würden. Dann fällt der bestehende Rentenanspruch weg, und Sie müssten wieder ein Jahr arbeitslos sein, erst dann hätten Sie wieder einen Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und müßten auch einen neuen Antrag stellen.
Da in diesem Fall ein späterer Rentenbeginn vorläge und Sie damit auch später in Rente gehen würden, würde sich auch Ihr Abschlag verringern.
Den Vertrauenschutz würden Sie nicht verlieren, da Sie zum 1.1.2004 arbeitslos sein mussten oder eine Kündigung vorgelegen haben muß. Diese Voraussetzung bliebe ja bestehen. Ein durchgehende Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich.