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Arbeitslosenrente und Jobangebot

von Karl-Heinz29.01.2009 | 19:23
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8 Antworten

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Ich habe gerade mit 60 eine Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragt, die im Januar 09 auch zum ersten Mal gezahlt wird. Jetzt nach jahrelanger Arbeitslosigkeit habe ich auf einmal ein Vollzeit-Jobangebot bekommen, allerdings nur befristet auf 12 Monate (ab April 09). Danach wäre ich wohl wieder arbeitslos. Kann ich drei Monate Rente beziehen, dann ein Jahr arbeiten und anschließend wieder Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen? Was ist mit den Abschlägen (habe jetzt 18 %)? Gilt mein Vertrauensschutz dann auch im nächsten Jahr noch? Danke!

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Karl-Heinz,

eine bestehende Altersrente könnten Sie nicht weiter erhalten, wenn Sie soviel verdienen würden, das Sie jede verfügbare Hinzuverdienstgrenze (diese Beträge stehen im Rentenbescheid und sind Bruttobeträge) überschreiten würden. Dann fällt der bestehende Rentenanspruch weg, und Sie müssten wieder ein Jahr arbeitslos sein, erst dann hätten Sie wieder einen Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und müßten auch einen neuen Antrag stellen.

Da in diesem Fall ein späterer Rentenbeginn vorläge und Sie damit auch später in Rente gehen würden, würde sich auch Ihr Abschlag verringern.

Den Vertrauenschutz würden Sie nicht verlieren, da Sie zum 1.1.2004 arbeitslos sein mussten oder eine Kündigung vorgelegen haben muß. Diese Voraussetzung bliebe ja bestehen. Ein durchgehende Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Kal-Heinz,

im Falle des Wegfalles eines Anspruches auf Altersvollrente müssen bei einer erneuten Gewährung erneut alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Abgestellt wird hier auf den Zeitpunkt der erneuten Rentengewährung. Es muss z.B. erneut Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 SGB III vorliegen.

Allerdings ist nicht mehr erforderlich, dass die 52-wöchige Arbeitslosigkeit nochmals vorliegen muss.

6 Antworten

Chrisam 29.01.2009 | 21:22
Wenn durch den Hinzuverdienst die Grenzen überschritten werden und keine Rente mehr gezahlt wird, so müssen zum neuen Rentenbeginn wieder alle Voraussetzungen neu erfüllt sein. Dazu müsste man den Versicherungsverlauf genau kennen, insbesondere die letzten 10 Jahre. Ein bestehender Vertrauensschutz wird durch die Aufnahme der Tätigkeit nicht beeinträchtigt.
Heinericham 30.01.2009 | 09:06
Hallo, der Rentenabschlag wird für die Kalendermonate, in denen Sie zwischen dem 60. bis 65. Lebensjahr keine Rente beziehen, wieder rückgängig gemacht. Wären Sie somit 3 Monate Rentner 12 KM beschäftigt ohne Anspruch auf die Rente wegen der Höhe des Verdienstes und anschließend wieder Rentner, hätten Sie für die ersten 3 KM 18 % Abschlag und für die Rente nach dem Ende der Beschäftigung 14,4 % (18 % - 0,3% x 12) an Abschlag.
Karl-Heinzam 30.01.2009 | 12:40
Die Hinzuverdienstgrenze wird überschritten, soviel ist jetzt schon klar. Wegen dem Zehnjahreszeitraum bin ich nicht ganz sicher, nach Auskunft der Rentenversicherung wird die zwischenzeitliche Rente aber nicht auf den Zehnjahreszeitraum angerechnet (die Mitarbeiterin hat erst nachfragen müssen, wie das gehandhabt wird und war nicht sehr überzeugend!). Wegen der Abschläge: wäre toll, wenn das rückgängig gemacht wird. Kann man das irgendwo nachlesen?
Karl-Heinzam 30.01.2009 | 13:51
Hallo Expertin, dass die Rente komplett wegfällt, wenn alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind, ist mir klar. Aber warum muss ich wiederum ein volles Jahr arbeitslos sein, um erneut einen Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zu haben? Bedingung ist doch u.a., bei Beginn der Rente arbeitslos und nach Vollendung von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos. Diese Bedingung habe ich momentan erfüllt und erfülle ich immer noch, wenn ich mich nach 12 Monaten wieder arbeitslos melde!
@Karl-Heinzam 30.01.2009 | 14:14
Der Experte hat sich m.E. auch geirrt. Allerdings wäre zu prüfen, ob es nicht finanziell von Vorteil wäre, den während der 12 Monate Beschäftigung erworbenen Anspruch auf Alo-Geld erstmal auszuschöpfen. Das würde die Rente zusätzlich erhöhen und den Abschlag verringern.
Karl-Heinzam 30.01.2009 | 14:32
Danke für den Hinweis. Würde allerdings nur für 6 Monate funktionieren, dann wäre das Arbeitslosengeld wieder ausgelaufen. Aber immerhin besser als nichts!
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