Ihre Frage zielt auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab.
Voraussetzung für diese Altersrente ist u. a. das Vorliegen von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten. Eine gewisse Belegungsdichte ist hier nicht gefordert. Allerdings wurde mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme hinausgeschoben. Soweit Sie vor dem 1.1.2007 keine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie diese Altersrente erst nach Erfüllung von 60 Jahren und 7 Monaten in Anspruch nehmen.
Für die Aufrechterhaltung des EM-Schutzes kann ich die Ausführungen von Schade nur unterstützen.