Arbeitslosenversicherung

von
W.

Hallo, ich würde gern eine fachliche Antwort auf folgende Frage erhalten.
Wenn ca. in den Jahren 1960 bis 1985 ein Arbeitnehmer immer in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte und niemals arbeitslos war, verjähren diese erworbenen Ansprüche jemals?

von
Falsches Forum

Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung. Welche "Ansprüche" aus der Arbeitslosenversicherung sollen das überhaupt sein? Der Betreffende war doch gar nicht arbeitslos.

Experten-Antwort

Die Arbeitslosenversicherung ist mit einer Kaslko Versicherung für ein KFZ vergleichbar - man sichert sich also gegen ein bestimmtes Risko (Unfall oder eben ALO ) ab - und zahlt dafür Beiträge.

Es ist weder für einen älteren Autofahrer möglich, sich bei einem unfallfreien Leben an seine Versicherung zu wenden, um die bis dato entrichtetetn Kasko Beiträge rückerstattet zu bekommen, noch für einen versicherungspflichtigen AN, der nie ALO war, sich seine Beiträge zur Agentur für Arbeit erstatten zu lassen.

I.Ü. wird den bisherigen Ausführungen zugestimmt.

MfG

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?