Hallo, ich würde gern eine fachliche Antwort auf folgende Frage erhalten.
Wenn ca. in den Jahren 1960 bis 1985 ein Arbeitnehmer immer in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte und niemals arbeitslos war, verjähren diese erworbenen Ansprüche jemals?
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung. Welche "Ansprüche" aus der Arbeitslosenversicherung sollen das überhaupt sein? Der Betreffende war doch gar nicht arbeitslos.
Die Arbeitslosenversicherung ist mit einer Kaslko Versicherung für ein KFZ vergleichbar - man sichert sich also gegen ein bestimmtes Risko (Unfall oder eben ALO ) ab - und zahlt dafür Beiträge.
Es ist weder für einen älteren Autofahrer möglich, sich bei einem unfallfreien Leben an seine Versicherung zu wenden, um die bis dato entrichtetetn Kasko Beiträge rückerstattet zu bekommen, noch für einen versicherungspflichtigen AN, der nie ALO war, sich seine Beiträge zur Agentur für Arbeit erstatten zu lassen.
I.Ü. wird den bisherigen Ausführungen zugestimmt.
MfG