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Arbeitslos/Hartz IV ohne Anspruch

von Micky29.03.2008 | 15:17
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2 Antworten

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Frage: Ich bin ab 1.1.07 als arbeitsuchend und ab 1.1.2008 arbeitslos gemeldet. Mein Anspruch auf ALo läuft ggf. 30.6.09 aus, dann würde ich kein Harzt IV -Anspruch haben, weil einer ein der Familie verdient. Muss ich mich weiter dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen, d.h. vie Vierteljahresmeldung dann machden, oder kann ich ab diesem Zeitpunkt sagen, ich werde Hausfrau. 2. Frage in diesem Zusammenhang, wie ist es dann mit dem Renteneintritt? Geb. 4.2.52, gilt weiterhin 62 + 6 Monate? Rentenanwartschaft habe ich erfüllt 1.9.1968 bis 30.6.09. Oder muss ich ab dann freiwillige Beiträge bis zum eintritt der Rente nochmal zahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Aussagen von Wolfgang Amadeus sind ausführlich und zutreffend.

Die Entrichtung freiwilliger Beiträge ist nur sinnvoll, wenn dadurch eine noch nicht erfüllte Wartezeit erreicht werden kann, oder der Erwerbsminderungsschutz aufgrund durchgehender Belegung seit 1.1.1984 aufrecht erhalten werden soll.

Dies ist viel günstiger mit einer durchgehenden Alo-Meldung zu erreichen.

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 29.03.2008 | 15:31
Hallo Micky, da Du 1952 geboren bist, kannst Du erst mit 63 die Altersrente bekommen (sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte) und zwar mit 9 % Abschlag. Abschlagsfreie Rente wäre erst mit 65 Jahren und 6 Monaten möglich. [Vor 63 wäre theoretisch nur möglich, wenn Du mindestens 50 % schwerbehindert wärst). Wenn Du Dich weiterhin arbeitssuchend meldest, wird die Zeit als sogenannte Anrechnungszeit angerechnet. Ob sich dadurch allerdings eine nennenswerte Rentenerhöhung ergeben würde, ist jedoch fraglich und könnte man nur anhand einer entsprechenden Vorberechnung ermitteln. Allerdings hätten die Anrechnungszeiten den Vorteil, dass Du Deinen Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung behalten würdest. Du könntest Dir den Versicherungsschutz der Erwerbsminderung auch über freiwillige Beiträge erhalten, vorausgesetzt Du hattest bis Ende 1983 bereits 5 Beitragsjahre und Du hast im Zeitraum seit 1984 bis jetzt eine lückenlose Belegung. Die Arbeitssuchendmeldung hat jedoch den Vorteil, dass Du kein Geld zahlen müßtest, sie also kostenlos ist. Für Deinen Anspruch auf Altersrente ist weder eine weitere Arbeitssuchendmeldung noch freiwillige Beiträge erforderlich, sofern Du bereits die Mindestversicherungszeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt hast (offenbar ja, denn Du hast angegeben rentenrechtliche Zeiten von 01.09.1968 bis 30.06.2009).
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