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Arbeitslosigkeit

von Selbstständiger21.05.2010 | 13:46
1091 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn man freiwillig oder pflichtversichert in der gesetzl. Rv Mitglied ist; bekommt man dann im Fall einer Arbeitslosigkeit (Arbeitslosmeldung bei der BA) auch wie Arbeitnehmer Rentenbeitragszahlungen von der BA aufs Rentenkonto überwiesen? Danke für Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Pflichtbeitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit bekommen Sie nur, wenn Sie auch tatsächlich Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen haben. Die bloße Arbeitslosenmeldung reicht zur Beitragszahlung nicht aus.

Versicherungspflicht aufgrund von Arbeitslosengeld besteht, wenn Sie entsprechende Leistungen beziehen und zusätzlich im letzten Jahr zuletzt versicherungspflichtig waren.

Als freiwillig Versicherter hätten Sie die Möglichkeit, die Versicherungspflicht auf Antrag zu wählen. Dieser geforderte Antrag wird jedoch bei der Bewilligung des Arbeitslosengeldes von der Rentenversicherung unterstellt.

2 Antworten

SMam 21.05.2010 | 15:46
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin arbeitslos ohne leistungsbezug. Heute war ich bei einer Beratungsstelle zwecks Abmeldung beim Arbeitsamt. Da wurde mir gesagt,wenn ich mich bei der Arbeitsagentur abmelde verliere ich den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Wie verhält sich das wenn man einen 165 Euro Job hat. Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in die RV und wieviel müsste ich dazuzahlen um mich bei der Arbeitsagentur abzumelden?
Schadeam 21.05.2010 | 16:23
Bei einem Minijob zahlt der AG 15% des Lohnes pauschal für die Rentenversicherung - wenn Sie sich noch 4,9% des Lohnes abziehen lassen, sind Sie wie ein Arbeitnehmer pflichtversichert und dann ist es für den Schutz der Erwerbsminderung unerheblich, ob Sie noch beim Arbeitsamt gemeldet sind oder nicht.
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