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Arbeitslosigkeit Einfluß auf Rentenhöhe

von CMZ13.02.2009 | 13:21
1221 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten, 1. um wieviel reduziert sich die Rente, wenn unmittelbar vor dem Rentenbezug eine 2 jährige Arbeitslosigkeit gegeben ist? Gibt es Richtwerte, wie hoch eine Abfindung mindestens sein muß, um dieses Effekt auszugleichen? 2. Wie hoch muß eine Abfindung mindestens sein, um 9,6% Abzug durch vorzeitige Inanspruchnahme mindestens auszugleichen? 3. gilt nach wie vor die Faustformel, man benötigt 10.000 € Abfindung um 50 € monatliche Rente aus einer privaten Altersvorsorege zu erzielen. 4. Wenn ein Arbeitnehmer bereits mit 61 Jahren 45 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat, wann kann er dann frühestens ohne Abzug/ mit Abzug Rente beziehen?

2 Antworten

-_-am 13.02.2009 | 13:29
1. § 166 SGB 6 - Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter Beitragspflichtige Einnahmen sind bei Personen, die Arbeitslosengeld, ... beziehen, 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, ... http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__166.html 2. Diese Auskunft müssten Sie mit dem Vordruck V210 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de… 3. ? 4. Hier liegt ein Missverständnis vor. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird zukünftig eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt: Nur wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.
SLOWam 16.02.2009 | 08:35
zu 1.) Das kommt auf die Bemessungsgrundlage an.Die ist maßgebend für die Berücksichtigung hinsichtlich der Rentenhöhe. Ohne exakte Nennung der individuellen Bemessungsgrundlage kann diese Frage nicht beantwortet werden. Dazu gibt es keinerlei Richtwerte,da es sich um individuelle Werde handelt. Zu 2.) Da der Abschlag immer anhängig von der Rentenhöhe ist, und somit immer variiert, ist eine Aussage wie hoch ein Betrag sein muss, logischerweise nicht möglich. ( 9,6 % von 1000 Euro sind wohl ein anderer Betrag wie 9,6 % von 1000000 Euro) zu 3. Was hat diese ominöse Faustformel mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun???? 4. 45 Jahre Pflichtbeiträge, dienen dazu, wie ausführlich in sämtlichen Medien über mehrere Wochen berichtet wurde,das man mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann.
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