Hallo robot12,
Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn zählen nicht zu den 45 Jahren Wartezeit für eine abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie die 45 Jahre vor der Arbeitslosigkeit aber bereits sicher erreicht haben, dann geht die Wartezeit auch nicht mehr "verloren" - ob die zusätzlichen Zeiten dann Arbeitslosigkeit sind oder nicht, ist bezogen auf den Rentenanspruch irrelevant.
Die Rentenhöhe wird natürlich insoweit beeinflusst, als nunmehr für 10 Monate weniger Beiträge eingezahlt werden, als mit der Beschäftigung bisher geplant. Die Rente wird für diese Zeit aus 80% des zugrundeliegenden Entgelts berechnet - bei einer Zeit von nur zehn Monaten sollte sich das nicht allzu gravierend auf die Rentenhöhe auswirken.