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Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit

von Anne12.03.2009 | 11:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin seit 01.04.07 in ATZ. Diese endet am 31.03.2012. Zu diesem Zeitpunkt bin ich 60 Jahre alt. Dies ist der frühestmögliche Rentenzutrittstermin (mit 10,8% Abzug) für mich, da ich einen GdB von 50 habe. Habe mir ausgerechnet, wie hoch mein Arbeitslosengeld auf Basis ATZ wäre. Da ich keine sehr hohe Rente erhalte, macht auch ein kleines ALG Sinn und es bewirkt pro Monat 0,3 % weniger Rentenabschlag. Nun habe ich gehört, dass die Gewährung des ALG nach ATZ von den Agenturen für Arbeit sehr unterschiedlich und auch überwiegend ablehnend behandelt wird. Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen oder ist es wirklich eine Ermessensfrage der Ämter?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an die zuständige Agentur für Arbeit.

4 Antworten

Jonasam 12.03.2009 | 12:11
Hallo Anne! Wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Dies ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung. Derartige Fragen können hier nicht beantwortet werden. MfG Jonas
Brigitteam 12.03.2009 | 12:26
Hallo Anne, Sie brauchen nach ATZ nicht in Rente zu gehen. Es kann Sie niemand zwingen. Bei mir war es ähnlich, Nur warum haben Sie damals die atz nicht bis 63 abgeschlossen ,ohne Abschlag? Ob 3 J. Ärger mit Agentur Ihnen lieber ist,wie dieser Abschlag müssen Sie entscheiden. Schon komisch das diese Experten vor mir keine Antwort geben? besser gesagt geben wollen.
Jonasam 12.03.2009 | 12:51
Hallo Brigitte! Ich habe nur gesagt, dass Anne sich an die Agentur für Arbeit wenden soll, da nur die sagen können, ob ein Anspruch besteht. Es ist selbstverständlich jedem freigestellt, einen Rentenantrag zu stellen oder eben nicht. Es geht hierbei ja darum, ob ein Anspruch besteht. Dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sie müssen es ja so sehen. In den meisten Fällen zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss an den Arbeitgeber für die Altersteilzeit. Daher ist es ja auch verständlich, dass die Arbeitsagentur nicht weiter zahlen will, da das Ende der Beschäftigung ja vom Arbeitnehmer ausgeht. MfG Jonas
Keith Moonam 12.03.2009 | 12:57
Selbstverständlich können Sie sich nach dem Ende ihrer Altersteilzeit zunächst arbeitslos melden, wenn Ihnen die Rentenabschläge zunächst zu hoch erscheinen. Wie Sie bereits richtig erkannt haben, wird das Arbeitslosengeld nicht aus Ihrem vollen Lohn berechnet, sondern lediglich aus dem reduzierten Altersteilzeitentgelt. Ferner müssen Sie mit der Verhängung einer sogenannten "Sperrzeit" von in der Regel drei Monaten rechnen, in der Ihnen keinerlei Leistungen zustehen. Durch ihre Arbeitslosmeldung erklären Sie sich bereit, wieder jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Die Agentur für Arbeit wird ferner von ihnen erwarten, das sie Eigenbemühungen in Form einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen nachweisen und in der Regel auch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen anordnen. Wenn Sie das alles nicht abschreckt, steht einem Arbeitslosengeldbezug im Anschluss an die Altersteilzeit nichts im Wege.
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