Hallo Mitleser,
Unter Hinweis auf die von „Feli“ angesprochenen Faktoren, wollte auch ich dazu raten sich nochmals bei einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Ein und derselbe Sachverhalt könnte man meinen, müsste auch immer zu der gleichen Antwort führen. Manchmal kommt es aber auf die gestellten Fragen und die Interessenlagen des Versicherten an. Dies kann man am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch. So wie Sie im Forum den Sachverhalt geschildert haben, wäre auch ein Mittelweg denkbar gewesen, z.B. freiwillige Beiträge nur für die Sperrzeit zu entrichten. Danach sollte die Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit (rentenrechtliche Zeit) verhindern, dass Lücken im Versicherungsverlauf entstehen. Daher zumindest (noch) einmal abklären lassen, ob tatsächlich noch freiwillige Beiträge nach dem Arbeitslosengeldbezug entrichtet werden sollen.