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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, Abmeldung und freiwillige Beiträge

von Herr Peters13.07.2022 | 21:53
198 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich war im ALG 2 Bezug. Habe mich abgemeldet vom Leistungsbezug wegen eines Lottogewinns. Er ist nicht besonders hoch, aber ich kann einige Jahre davon leben. Leider ist die Behandlung in der AFA für Personen ohne Leistungsbezug nicht besser als im Jobcenter. Ich bin deswegen psychisch erkrankt. Ich kann nicht mehr. Mein einziger Ausweg scheint eine Abmeldung zu sein und das Geld dafür zu nutzen, durch Ausprobieren meine berufliche Nische zu finden, was in Verbindung mit Jc/AfA in der Weise, wie ich vorgehen möchte, nicht möglich ist. Die AfA hat mir bis 31.12.21 die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug gegenüber der DRV bescheinigt. Frage: Wenn ich für 2022 freiwillige Beiträge zahle (Mindestbetrag) und mich abmelde und mich wieder anmelde wenn ich in meiner eigenständigen Orientierung weite gekommen bin, kann ich damit eine Lücke in meinem Rentenverlauf schließen? Ich bitte um ehrliche und respektvolle Antworten. Bitte kein Arbeitslosen-Bashing. Ich habe im Arbeitsleben Mobbing erlebt und leider können die Arbeitsvermittler und Jobcoaches nicht damit umgehen. Leider habe ich in den Coachings, vom Jc und von Afa vermittelt (Coachingagenturen) Machtmissbrauch erlebt (etc.) Deshalb vielen herzlichen Dank für eine konstruktive Antwort und keine Beschimpfungen/Herabwürdigungen. Herzliche Grüße Herr Peters

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Peters,

dem Beitrag von Schade kann ich zustimmen.

Kleine Ergänzung: Bitte beachten Sie, dass es regelmäßig nicht möglich ist, mit freiwilligen Beiträgen eine (bei Ihnen möglicherweise noch bestehende) Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Sie sollten sich daher unbedingt von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Herr Petersam 14.07.2022 | 08:02
Guten Morgen, ich entschuldige mich für die Länge meiner Anfrage. Hat evt. jemand eine Antwort? Herzliche Grüße Herr Peters
Schadeam 14.07.2022 | 08:10
Ja, wenn bis 12/2021 Zeiten der Arbeitslosigkeit im Rentenkonto stehen und Sie ab Januar 2022 freiwillige Beiträge zahlen, entsteht keine Lücke. Und wenn Sie sich heute abmelden sollte auch die Zeit bis heute noch als ALO Zeit gemeldet werden (und freiwillige Beiträge wären erst ab 08/2022 nötig) Darüber hinaus empfiehlt sich eine persönliche Beratung bei der DRV - Zeit dafür sollten Sie bis zum Jahresende finden, freiwillige Beiträge für 2022 müssen spätestens am 31.03.2023 entrichtet sein. Alternativen: versicherter Minijob, o.ä.
Herr Petersam 14.07.2022 | 08:58
Herr oder Frau Schade, vielen herzlichen Dank für diese wichtige Info. Herzliche Grüße Herr Peters
Deutsche Rentenversicherung
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