Zitiert von: Neu
Der Arbeitgeber würde auf 70% aufstocken und 80% nach dem alten Gehalt der Rentenbeiträge zahlen.
Das mit den 70 % Gehalt mit Aufstockungsbetrag stimmt (_vor_ Steuernachzahlung -> Aufstockungsbetrag führt grundsätzlich zur Nachzahlung ans Finanzamt), ist die gesetzliche Mindestvorgabe.
Die Rentenbeiträge würden aber 90% im Mittel ausmachen - auch nur die gesetzliche Mindestvorgabe.
Es liegt bei Ihnen, ob:
"Da kann ich mich doch besser betriebsbedingt kündigen lassen. Ich würde weiterhin 18 Monate mein volles Gehalt bekommen und dann ALG 1. Und das Amt zählt doch dann die 80% auch."
das die finanziell lukrativere Variante ist/offensichtlich ...allerdings sind Sie dann auch ein Spielball im 'Arbeitsamt'.
Ohne Wissen über Ihre individuellen Daten, geht jeder Rat hier ins Leere – allgemeine Kenntnisse zum Standardfall helfen Ihnen nicht weiter/darauf können Sie nicht bauen.
Gruß
w.