Zur Zeit pflege ich meine schwerkranke Mutter und bin arbeitslos. Bleibt mir der Anspruch auf ALG 1 erhalten, wenn ich mich aus dem Arbeitsamt für die Zeit der Pflege "ausklinke" (d.h. ich bekomme kein ALG, weil ich ja keine berufliche Tätigkeit aufnehmen kann) bzw. geht dieser verloren? Vielleicht weiss es jemand. Danke.
18.07.2007, 19:29
von
Angela
19.07.2007, 09:08
Experten-Antwort
21.07.2007, 20:12
von
rukie
Hallo, schnell an die Arbeitsagentur wenden, evtl. können Sie noch für die Weiterversicherung in der Arbeitslosen-versicherung anmelden. Werden in der Zeit der Pflegetätigkeit keine freiwilligen Beiträge bezahlt, besteht nach Ende der Pflegetätigkeit kein An-spruch auf Arbeitslosengeld. Ich habe leider soeben diese Erfahrung gemacht. Mir war die Neuregelung seit 2006 nicht bekannt.
21.07.2007, 21:40
von
Angela
Danke, rukie, für den Hinweis. Diese Regelung war mir auch nicht bekannt.