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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit vor der Rente

von Walt Braun21.08.2021 | 13:40
144 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin genau 62 Jahre alt und habe 47 Jahre ohne Unterbrechung in die Rentenkasse einbezahlt (immer beim selben Arbeitgeber beschäftigt) Zur Zeit sieht es Arbeitsmäsig sehr Schlecht aus und mein Arbeitgeber reduziert Personal. Meine Frage ; um Abschlagsfrei in Rente zu gehen müsste ich 45 Beitragsjahre haben (was ich habe) und mindestens 63 Jhhre und 14 Monate alt sein Falls ich , angenommen mit 62,5 Jahre Arbeitslos werden würde und danach noch 2 Jahre Arbeitslos zu Hause sein würde könnte ich dann doch mit 64, 5 Jahren in die Abschlagsfreie Rente gehen, oder müsste ich auch hier mit anschlägen rechnen Eine Antwort auch an meine E-MAil Adresse wäre nett. im vorraus besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Walt Baun,

den Ausführungen von meinen Vorrednern schließe ich mich gerne an.

Gerne können Sie sich vorher durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Beratungen finden zwar überwiegend telefonisch statt, aber auch hier kann der Berater Ihnen einige Zahlen nennen, die beim Renteneintritt zu erwarten wären.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 21.08.2021 | 14:50
Hallo Walt Braun, wenn die 45 Beitragsjahre VOR der evtl. Arbeitslosigkeit erfüllt sind, könnten Sie dann (mit Erreichen der Altersgrenze) die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Hierzu sollten Sie nochmal in Ihre letzte erhaltene Rentenauskunft schauen oder sich eine aktuelle anfordern, um festzustellen, ob auch tatsächlich alle Zeiten erfasst wurden. Dies können Sie hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Ob die Agentur für Arbeit dann das ALGI tatsächlich für zwei Jahre bezahlt oder nur für ca. ein Jahr bis zum Beginn dieser möglichen abschlagsfreien Altersrente, klären Sie bitte dort. Alles Gute!
ALG1am 22.08.2021 | 15:00
Wenn Sie Anspruch auf ALG1 haben, ist ALG1 sicherlich höher als "Rente". Aus ALG1 dürfen Sie nicht "in Rente geschickt weden". Dies ist nur aus ALG2 (Hartz4) möglich. Daher sollten Sie den vollen ALG1 Anspruch auskosten. Da sie ja die 45 Jahre bereits "voll" haben, sind die 2 Jahre ALG1 unbeachtlich. Sie können danach problemlos die volle Rente aus 236b SGB VI beziehen.
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