Hallo User fragender 1,
bevor Sie sich arbeitslos melden, muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein, denn Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges zählen nicht für die Wartezeit von 45 Jahren. Bei der Rentenberechnung werden diese Zeiten berücksichtigt.
Ob Sie bei eigener Kündigung eine Sperrzeit haben, kann nur Ihre zuständige Agentur für Arbeit feststellen. Wenn Sie eine Sperrzeit bekommen, können Sie für diesen Zeitraum freiwillige Beiträge von mindestens 83,70 EUR pro Monat in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.