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Arbeitslosigkeitszeiten

von Ljudmila29.01.2007 | 15:56
2388 Ansichten
6 Antworten

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Ich komme aus der ehemaligen UdSSR und bin Spätaussiedlerin. Nach meinem Zuzug nach Deutschland war ich arbeitslos gemeldet. Das war auch die ganze Zeit richtig in meinem Versicherungskonto gespeichert. Nun habe ich meine FRG Zeiten in das Konto aufnehmen lassen und nun habe ich gemerkt dass die Arbeitslosenzeiten nicht mehr im Versichertenkonto sind. Jetzt steht dort eine Ersatzzeit nach §250 SGB VI. Ich möchte wieder die richtige Arbeitslosenzeit stehen haben, habe auch einen Brief an den Bearbeiter geschrieben aber noch nichts gehört. Können Sie mir helfen und erklären?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 30.01.2007 | 06:20

Hallo Ljudmila,

Zeiten der Arbeitslosigkeit, die sich an Ersatzzeiten anschließen, werden zu Ersatzzeiten.So sieht es das Gesetz vor.

Moderatoren-Antwortam 30.01.2007 | 08:00

Hallo Ljudmila,

wie der Forumsteilnehmer Schade schon ausgeführt hat, ist bei Ihnen alles richtig gelaufen.

Nach § 250 SGB VI werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, die sich an eine Ersatzzeit anschließen ebenfalls zur Ersatzzeit.

Sollten immer noch Unklarheiten bestehen, empfehle ich Ihnen, eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen.

4 Antworten

egalam 29.01.2007 | 16:17
Kenne mich im FRG-Recht leider zu schlecht aus, kann ihn aber sagen, daß Ersatzzeiten rentenrechtlich besser bewertet werden als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit...
Ljudmilaam 30.01.2007 | 07:21
Hallo, ich verstehe dies nicht. Warum sieht das Gesetz eine Ersatzzeit vor? Ich war doch arbeitslos!! Was heisst Ersatzzeit und warum wird die Arbeitslosigkeit einfach herausgenommen?
Schadeam 30.01.2007 | 07:46
liebe Ljudmila, wie die Zeit heißt, ist doch letztlich egal. Und warum der Gesetzgeber das so geregelt hat, möchte ich in diesem Forum nicht darlegen. Wichtig ist doch für Sie nur, dass Ersatzzeiten auf jeden Fall nicht schlechter als Anrechnungszeiten bewertet werden. Und das Rentenrecht ist halt so kompliziert, dass man manches nicht einfach und verständlich ausdrücken kann (zumindest ich schaffe das nicht immer). Aber bei Ihnen ist diesbezüglich wirklich alles korrekt gelaufen.
Michael1971am 30.01.2007 | 14:29
Ersatzzeiten sollen negative Auswirkungen der Weltkriege in der gesetzlichen Rentenversicherung abmildern. Sie als Aussiedlerin waren ja gehindert, nach freiem Willen nach Deutschland zu verziehen. Die Zeit, ab der Sie dann tatsächlich ausreisen konnten und anschließend arbeitslos waren bis Sie in Deutschland Fuß fassen konnten, soll nicht zu Ihren Lasten gehen. Daher erhalten Sie anstelle der unbewerteten Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit eine sog. Ersatzzeit. Diese EZ wird anders als eine Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug mit dem vollen Gesamtleistungswert bewerten. Darüberhinaus zählen Ersatzzeiten in aller Regel überall da, wo es darauf ankommt, wie Pflichtbeitragszeiten.
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