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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Ljudmila,
Zeiten der Arbeitslosigkeit, die sich an Ersatzzeiten anschließen, werden zu Ersatzzeiten.So sieht es das Gesetz vor.
Hallo Ljudmila,
wie der Forumsteilnehmer Schade schon ausgeführt hat, ist bei Ihnen alles richtig gelaufen.
Nach § 250 SGB VI werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, die sich an eine Ersatzzeit anschließen ebenfalls zur Ersatzzeit.
Sollten immer noch Unklarheiten bestehen, empfehle ich Ihnen, eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen.
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